Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss schlägt dem Rat der Stadt Brakel bei 1 Enthaltung einstimmig vor, den Entwurf zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel durch abschließenden Beschluss festzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Einholung der Genehmigung der Bezirksregierung Detmold die Verbindlichkeit dieser Änderung herbeizuführen.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt.

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen NRW)

 

Die Stellungnahme zur Einbeziehung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Verkehrsimmissionen wurde bereits durch den Bauausschuss am 15.06.2007 beraten und zur Kenntnis genommen (keine Notwendigkeit solcher Vorkehrungen für das Baugebiet, Sache des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens).

 

 

Wehrbereichsverwaltung West

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West zu nicht berührten Belangen bei Einhaltung von Bauhöhen bis 30 m über Grund bei der späteren Planverwirklichung aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Mit solchen Bauhöhen ist bei einer späteren Umsetzung dieser Planung nicht zu rechnen.

 

 

e.on Mitte

 

Die Stellungnahme zur Berücksichtigung im Plangebiet verlegter Versorgungsleitungen wurde bereits durch den Bauausschuss am 15.06.2007 beraten und zur Kenntnis genommen (Sache der baulichen Umsetzung des späteren Bebauungsplanes, bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen).

 

 

Deutsche Telekom

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom zum rechtzeitigen Anzeigen der zukünftigen Erschließungsmaßnahmen im Planbereich im Rahmen des Ausbaus ihres Telekommunikationsnetzes einstimmig zur Kenntnis.

 

 

IHK

 

Ratsherr Volkhausen erfragt, wieso nicht von vornherein die Wohnbaufläche reduziert worden sei.

 

Verw.-Ang. Bohnenberg und StBAR Groppe wiederholen, eine Konfliktbewältigung zwischen Wohnbaufläche und gewerblicher Baufläche könne nur über die ausgewiesene Bruttofläche erreicht werden, da nur so ein Rückgriff auf Pufferzonen u.ä. möglich werde.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss weist die Stellungnahme der IHK zu einem möglichen Konflikt zwischen Wohnbaufläche und gewerblicher Baufläche (Fa. Saggel GmbH) aus folgenden Gründen bei 1 Gegenstimme mehrheitlich zurück:

 

Bei der vorliegenden Planung wird eine Konfliktbewältigung zwischen Wohnbaufläche und gewerblicher Baufläche im nachfolgenden konkreten Bauleitplanverfahren auf der Ebene des Bebauungsplanes erfolgen. Hier sind abschließende Regelungen zu treffen, um die Einhaltung der jeweiligen gebietstypischen Schutzansprüche/ Immissionsrichtwerte sicherzustellen. Dabei wird der angesprochene Betrieb als Immissionsquelle beachtet werden. In einem späteren Bebauungsplan besteht Rückgriff auf dementsprechende immissionsbezogene Pufferzonen jedoch nur, wenn diese Flächen planungsrechtlich gesichert werden, also bereits innerhalb der Wohnbaufläche auf Flächennutzungsplanebene liegen. Die vorliegende Planung muss daher auf diese Bruttofläche abstellen. Ebenso soll es aus städtebaulichen Gründen bei dieser Planung bleiben, die eine Vorsorge zur langfristigen Sicherung der Wohnfunktion im Ortsteil Siddessen darstellt. Dabei ist als Grundprinzip eine Verdichtung des Ortskerns (Arrondierung) geboten.

 

 

Kreis Höxter

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zur Vorlage einer Kanalnetzanzeige und des dazugehörigen Erlaubnisantrages aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Die Kanalnetzanzeige und der dazugehörige Erlaubnisantrag werden später nach Konkretisierung der Planung auf Bebauungsplanebene erstellt und vorgelegt.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zu einem möglichen Konflikt zwischen Wohnbaufläche und gewerblicher Baufläche (Fa. Saggel GmbH) aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Bei der vorliegenden Planung wird eine Konfliktbewältigung zwischen Wohnbaufläche und gewerblicher Baufläche im nachfolgenden konkreten Bauleitplanverfahren auf der Ebene des Bebauungsplanes erfolgen. Hier sind abschließende Regelungen zu treffen, um die Einhaltung der jeweiligen gebietstypischen Schutzansprüche/ Immissionsrichtwerte sicherzustellen. Dabei wird der angesprochene Betrieb als Immissionsquelle beachtet werden. In einem späteren Bebauungsplan besteht Rückgriff auf dementsprechende immissionsbezogene Pufferzonen jedoch nur, wenn diese Flächen planungsrechtlich gesichert werden, also bereits innerhalb der Wohnbaufläche auf Flächennutzungsplanebene liegen. Die vorliegende Planung muss daher auf diese Bruttofläche abstellen.

 

 

MS Manfred Saggel GmbH Verpackungsservice

Beschluss:

 

Der Ausschuss weist die Stellungnahme der MS Manfred Saggel GmbH zu einer durch die Planung gefährdeten gewerblichen Tätigkeit in dem dortigen Gewerbegebiet aus folgenden Gründen bei 1 Gegenstimme mehrheitlich zurück:

 

Bei der vorliegenden Planung wird eine Konfliktbewältigung zwischen Wohnbaufläche und gewerblicher Baufläche im nachfolgenden konkreten Bauleitplanverfahren auf der Ebene des Bebauungsplanes erfolgen. Hier sind abschließende Regelungen zu treffen, um die Einhaltung der jeweiligen gebietstypischen Schutzansprüche/ Immissionsrichtwerte sicherzustellen. Dabei wird der angesprochene Betrieb als Immissionsquelle beachtet werden. Für den bestehenden Betrieb wird dabei keine Einschränkung zu erwarten sein, da er Bestandsschutz genießt.

 

 

Anne u. Wilfried Versen

Beschluss:

 

Der Ausschuss weist die Stellungnahme von Frau Anne u. Herrn Wilfried Versen zur Planung als verfehlte Sicherung einer Wohnbaufläche und zu einer durch die Planung gefährdeten gewerblichen Existenz/ Tätigkeit in dem dortigen Gewerbegebiet (vgl. auch Fa. Saggel GmbH) aus folgenden Gründen bei 1 Gegenstimme mehrheitlich zurück:

 

Bei der vorliegenden Planung wird eine Konfliktbewältigung zwischen Wohnbaufläche und gewerblicher Baufläche im nachfolgenden konkreten Bauleitplanverfahren auf der Ebene des Bebauungsplanes erfolgen. Hier sind abschließende Regelungen zu treffen, um die Einhaltung der jeweiligen gebietstypischen Schutzansprüche/ Immissionsrichtwerte sicherzustellen. Dabei wird der angesprochene Betrieb als Immissionsquelle beachtet werden. Für den bestehenden Betrieb wird dabei keine Einschränkung zu erwarten sein, da er Bestandsschutz genießt. In einem späteren Bebauungsplan besteht Rückgriff auf dementsprechende immissionsbezogene Pufferzonen jedoch nur, wenn diese Flächen planungsrechtlich gesichert werden, also bereits innerhalb der Wohnbaufläche auf Flächennutzungsplanebene liegen. Die vorliegende Planung muss daher auf diese Bruttofläche abstellen. Ebenso soll es aus städtebaulichen Gründen bei dieser Planung bleiben, die eine Vorsorge zur langfristigen Sicherung der Wohnfunktion im Ortsteil Siddessen darstellt. Dabei ist als Grundprinzip eine Verdichtung des Ortskerns (Arrondierung) geboten.

 

 

b. Feststellungsbeschluss