Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss schlägt dem Rat einstimmig vor, den Bebauungsplan Nr. 6 - 1. Änderung "Königsfeld Ost" in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Süden der Kernstadt, südlich der Bahntrasse und östlich der „Warburger Straße“, beiderseits der Verlängerung der Straße „Am Königsfeld“ und nördlich des Radweges R 2.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 51 die Flurstücke 89 tlw., 3 tlw., 8, 9, 131 tlw., 10 tlw. sowie in der Flur 20 die Flurstücke 189 tlw., 64, 65 und 67 tlw.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt.

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

Burkhard Erkeling e.K.

Beschluss:

 

Der Ausschuss weist die Stellungnahme des Herrn Burkhard Erkeling e.K. zu einer zu verbessernden Ausrichtung der geplanten Fläche für die Wendeanlage sowie zur nicht hinreichenden Zielerreichung des jetzigen Bebauungsplanentwurfes hinsichtlich des gesamten Plangebietes Nr. 6 aus folgenden Gründen bei 1 Enthaltung einstimmig zurück:

 

Die geplante Wendehammerfläche und damit verbundene Verkehrsfläche in der Kurve liegt zwar untypisch, ist aber begründbar. Zunächst ist festzuhalten, dass eine Inanspruchnahme privater Flächen hierbei nicht erfolgt. Die Verkehrsflächen sind hinreichend und zweckmäßig dimensioniert worden. Nach Abwägung privater und öffentlicher Belange ist aber eine Erweiterungsmöglichkeit des "GI-Gebietes" nordöstlich der Wendehammerfläche im Bereich der Fa. Becker höher gewichtet worden als eine optimale Ausrichtung der Verkehrsfläche der Wendeanlage.

Die angegebene Einleitungsgenehmigung ist unabhängig von den Ausführungen im Begründungsentwurf, da sie auf anderen Maßgaben fußen kann und nicht aktuellen Planerkenntnissen entsprechen muss.

Das mit dem Aufstellungsbeschluss verbundene Ziel der städtebaulichen Entwicklung und Neuordnung des südöstlichen Bereiches des Planes Nr. 6 wird mit dieser Planung weiterverfolgt, da der sich südlich anschließende Ursprungsplan eigenständig funktionieren kann (vgl. hierzu die Ausführungen aus dem Bauausschuss vom 06.02.2008).

Die erwähnten Grundstücksverhandlungen sind vom Bebauungsplanverfahren zu trennen.

 

 

Ingrid Otto

Beschluss:

 

Der Ausschuss weist die Stellungnahme der Frau Ingrid Otto zur Dimensionierung der vorgesehenen Verkehrsflächen vor dem Hintergrund der Erschließungskosten aus folgenden Gründen einstimmig zurück:

 

Mit dem bisherigen und neuen Entwurf der Planänderung werden Verkehrsflächen auch weiterhin sachgerecht und dem dort zu erwartenden Verkehr angepasst entwickelt. Auch beinhalten sie eine später ordnungsgemäß umsetzbare Umlage der Erschließungskosten, auf die hier im Planverfahren nicht eingegangen wird.

 

 

Deutsche Telekom

 

Die Stellungnahme zu im Plangebiet befindlichen Versorgungsleitungen/ Telekommunikationslinien und, im Rahmen des Ausbaus ihres Telekommunikationsnetzes, zum rechtzeitigen Anzeigen der zukünftigen Erschließungsmaßnahmen im Planbereich wurde bereits durch den letzten Bauausschuss am 06.02.2008 beraten und zur Kenntnis genommen.

 

 

b. Satzungsbeschluss