Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss schlägt dem Rat einstimmig vor, den Bebauungsplan Nr. 1 - 1. Änderung "Vitusstraße/ Sepkerweg" in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Kernstadt von Brakel nördlich der Nieheimer Straße, westlich der Brucht und östlich der Straße „Pahenwinkel“, erstreckt sich südlich bis zu den Straßen „Vitusstraße“ und „Sepkerweg“ sowie nördlich bis zum Ende der Besiedung an der Straße „Pahenwinkel“.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 26 die Flurstücke 28 tlw., 64, 67, 66, 61, 62, 63, 27, 69, 68, 70 und 71 sowie in der Flur 10 die Flurstücke 236, 237, 260, 235, 234, 238, 259, 233, 239, 232, 231, 338 tlw., 240, 241, 230, 229, 132, 112, 113 und 114.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick auch gemäß Tischvorlage gibt.

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

Landwirtschaftskammer NRW

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW zur nicht verfügbaren Fläche als Minimierungsmaßnahme aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Die Minimierungsmaßnahme stellt auf das vorliegende rechtsverbindliche Überschwemmungsgebiet ab, das planerisch langfristig extensives Grünland werden solle. Auch wenn diese Funktion derzeit noch nicht gegeben sein sollte (landwirtschaftliche Nutzung), so würde im Rahmen der Planumsetzung darauf hingewirkt, ohne dass dies das Planverfahren beeinträchtigt.

 

 

e.on Westfalen Weser

 

Die Stellungnahme zu im Plangebiet befindlichen Versorgungsleitungen ihres Versorgungsnetzes wurde bereits durch den letzten Bauausschuss am 06.02.2008 beraten und zur Kenntnis genommen (Sache der baulichen Umsetzung des späteren Bebauungsplanes, bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen).

 

 

Deutsche Telekom

 

Die Stellungnahme zu im Plangebiet befindlichen Versorgungsleitungen/ Telekommunikationslinien und, im Rahmen des Ausbaus ihres Telekommunikationsnetzes, zum rechtzeitigen Anzeigen der zukünftigen Erschließungsmaßnahmen im Planbereich wurde bereits durch den letzten Bauausschuss am 06.02.2008 beraten und zur Kenntnis genommen.

 

 

Kreis Höxter

 

1. Die Stellungnahme zu einer erforderlichen Aufteilung der Verkehrsflächen aus Sicht des Brandschutzes wurde bereits durch den letzten Bauausschuss am 06.02.2008 beraten und zur Kenntnis genommen (Vornahme der inneren Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen bei der Straßenausbauplanung).

 

2. Die Stellungnahme zu einer erforderlichen Aufstockung und Ausgestaltung der Verkehrsfläche für den Wendehammer „Sepkerweg“ auf einen Durchmesser von mind. 13m wurde bereits durch den letzten Bauausschuss am 06.02.2008 beraten und ihr gefolgt (Aufstockung des Wendehammerdurchmessers auf die geforderten 13m, um Feuerwehr und Müllfahrzeugen ein optimales Wenden/ Befahren zu ermöglichen, einhergehend mit den entsprechenden Ausrundungen).

 

 

b. Satzungsbeschluss