Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen dem Rat der Stadt Brakel die im Entwurf vorliegende XVII. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Brakel vom 04.11.1970 unter Vorbehalt der noch zu prüfenden Unterlagen, zu beschließen.

Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift des Rates.


Der Vorsitzende Giefers erteilt das Wort an Herrn Hengelbrock. Dieser veranschaulicht anhand des voraussichtlichen Rechnungsergebnisses 2014 die Notwendigkeit einer Neukalkulation der Gebühren für Frischwasser. Insgesamt würden aus dem Wasserverkauf Erlöse von 1,077 Mio. € erzielt. Grundsätzlich sei der im Wasserwerk entstehende Aufwand über diese Gebühr zu finanzieren. Im dreijährigen Kalkulationszeitraum sei erkennbar, dass sich die bereits vorhandene Unterdeckung auch in den Folgejahren noch erhöhen werde.

 

Herr Hengelbrock führt anhand eines kreisweiten Gebührenvergleiches der Wasserpreise abschließend auf, dass sich die Stadt Brakel selbst nach der Erhöhung immer noch unter dem Mittelwert befände.   

 

Der Vorsitzende dankt Herrn Hengelbrock für seine Ausführungen.

 

Ratsherr Disse zeigt sich von der Summe der Erhöhung zwar überrascht, ist jedoch der Meinung, lieber in einem Schritt zu erhöhe als in mehreren Stufen.

 

Ratsherr Multhaupt bemängelt, dass das detaillierte Zahlenmaterial, welches gerade durch Herrn Hengelbrock vorgestellt wurde, nicht bereits vorab zur Prüfung vorlegen habe.

 

Er beantragt aus diesem Grund für die SPD-Fraktion, die Entscheidung in den Rat vertagen zu wollen, um diese Zahlen prüfen zu können sowie die nachträgliche Zusendung der in der Sitzung vorgestellten Kalkulation.

 

Seinen Ausführungen stimmt die Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger und Ratsherr Rissing ebenfalls zu.  

 

Ratsherr Simon fragt, inwiefern der kalkulatorische Zinssatz variiert werden könne. Hierzu erklärt Herr Hengelbrock, dass dieser Zinssatz notwendig sei, um den benötigten Mindestgewinn des Betriebes zu erwirtschaften. Hierdurch soll ein Verzehr der Betriebsmasse verhindert werden.  

 

Ratsherr Wulff verdeutlicht, dass der Wasserpreis seit über 20 Jahren stabil gehalten werden konnte. Der Betriebsausschuss habe als zuständiger Fachausschuss eine Empfehlung an den Rat abzugeben.

 

Der Vorsitzende führt dazu aus, dass sich die anstehenden Investitionen (u. a. ca. 1 Mio. € für den Hochbehälter Gehrden) und sinkende Wasserverkäufe (ca. 200.000 m³) in irgendeiner Form auf die Gebühren auswirken müssten.  

 

Ratsherr Gadzinski schlägt zum Antrag der SPD-Fraktion vor, dass diese doch unter Vorbehalt der noch zu prüfenden Unterlagen dem Beschlussvorschlag zustimmen könnten.