Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 11, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt bei 18 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich, für die im ISEK vorgesehenen und nachstehend genannten Einzelmaßnahmen, diese unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit, für das Programmjahr 2016 einen Zuschussantrag zu stellen:

 

Bezeichnung:                                                zwf. Ausgaben:        Zuwendung:  Eigenanteil:

a)    Profilierung/Standortaufwertung           48.000 €                28.800 €        19.200 €

(Fassaden)

b)    Verfügungsfonds                            30.000 €                18.000 €        12.000 €

c)    Oberfl.-gestaltg. Am Thy/Rosenstr. 785.000 €               471.000 €      314.000 €

Gesamt:                                              863.000 €               517.800 €      345.200 €

 

Die vorgenannten Einzelmaßnahmen werden in folgenden Jahren durchgeführt (Durchführungszeitraum):

 

Bezeichnung              Hhjhr 2017    Hhjhr 2018   Hhjhr. 2019  Hhjhr. 2020

Projekt a)                        48.000 €      

Projekt b)                        20.000 €            10.000 €

Projekt c)                                                  50.000 €       330.000 €         405.000 €

Gesamt:                          68.000 €            60.000 €       330.000 €         405.000 €

 

 


Zum Sachverhalt weist Bürgermeister Temme darauf hin, dass das ISEK die Basis aller Förderanträge bilde und in der heutigen Sitzung nur darüber zu entscheiden sei, ob der Förderantrag durch die Stadt gestellt werden soll. Über die Durchführung einzelner Maßnahmen werde dann zu gegebener Zeit entschieden.  

 

StBOAR Groppe gibt sodann einen Rückblick über das Stadterneuerungsprogramm. Die Oberflächengestaltung sei hier der Hauptpunkt des Handlungskonzeptes. Derzeit ginge es um die Stellung des Förderantrages für den 4. Bauabschnitt, der bis zum 30.11.2015 bei der Bezirksregierung gestellt sein müsste. Es bestehe die Möglichkeit, die Ausführungen dahingehend zu strecken, dass in 2018 die Planungen für den 4. Bauabschnitt durchgeführt und in 2019/2020 die Arbeiten ausgeführt würden.

 

Bürgermeister Temme verdeutlicht, dass man sich die Chance einer solchen Förderung nicht entgehen lassen könne. Die Innenstadt müsse für die Zukunft „fit“ gemacht werden. Er bittet dazu um die Stellungnahmen aus den Fraktionen.

 

Ratsherr Hanisch teilt mit, dass dieser Punkt innerhalb der CDU-Fraktion sehr kontrovers diskutiert worden sei. Niemand könne die Haushaltslage bis zum Jahr 2020 voraussehen. Seine persönliche Meinung sei aber, die Fördergelder zu beantragen.

 

Ratsherr Multhaupt schließt sich dieser Meinung an. Hier ginge es erst einmal nur um den Antrag, über die Maßnahmen werde später abgestimmt. Auch er teilt mit, dass die SPD-Fraktion in diesem Punkt unterschiedlicher Meinung sei.

 

Dies bestätigt ebenfalls Ratsherr Tobisch seitens der UWG/CWG-Fraktion.

 

Mit dem Hinweis auf die von der Bundesregierung zum Jahr 2020 geforderte sog. „Schwarze Null“ ist Ratsherr Schulte der Meinung, dass man danach sicherlich keine Fördergelder mehr erhalte werde und spricht sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Antragsstellung aus.

 

Ratsherr Oeynhausen verdeutlicht, dass die durch die bewilligten Fördergelder umgesetzten Maßnahmen auch wiederum der heimischen Wirtschaft zugutekämen und letzten Endes dann wieder als Gewerbesteuer der Stadtkasse. 

 

StOVR Frischemeier teilt mit, dass der Werbering in einer Sondersitzung ebenfalls über dieses Thema diskutiert habe. Alle Beteiligten waren sich einig, dass das ISEK für die Entwicklung der Innenstadt und der Gewerbetreibenden von großer Bedeutung sei. Über die Durchführung des 4. Bauabschnittes sei umfangreich diskutiert worden, doch seien alle Anwesenden des Werberings einstimmig der Meinung, dass für den Maßnahmenplan (Oberflächengestaltung Am Thy/Rosenstraße) ein entsprechender Förderantrag gestellt werden soll, um die Rahmenbedingungen für eine positive Stadtentwicklung, insbesondere auch für den Einzelhandel zu schaffen.

 

Ratsherr Hanisch beantragt abschließend die geheime Abstimmung.

Bürgermeister Temme benennt als Stimmenzähler die Ratsherren Koch und Gadzinski.

 

Ratsherr Kruse gibt den Hinweis, über den Antrag des Ratsherrn Oeynhausen auf Zusatz im Beschlussvorschlag „unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit“ abstimmen zu lassen. Der Antrag wird bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.