Unter diesem Tagungsordnungspunkt wird der avisierte Abriss des jahrelang leerstehenden Hauses in der Straße „Untere Bachstraße 6“ thematisiert.

 

Da es sich bei der o.g. Immobilie nicht um ein denkmalgeschütztes oder sonst. schützenswertes, dorfcharakterliches Gebäude handelt, befürworten die BZA-Mitglieder einstimmig den geplanten Abbruch und die Neugestaltung dieses Grundstückes durch den Käufer.