Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Temme gibt anhand einer aktuellen Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes bekannt, dass nach neuesten Einschätzungen mit bis zu 1,5 Mio. Flüchtlingen zu rechnen sei und damit ungefähr achtmal so viele Flüchtlinge nach Deutschland kommen würden wie im vergangenen Jahr. Bürgermeister Temme bittet StOAR Loermann die Auswirkungen für Brakel vorzutragen.

Dieser berichtet, dass Brakel aktuell 270 Zuweisungen habe, weitere 8 Flüchtlinge werden am Freitag nach Brakel kommen. Die Kapazitäten im Wohnheim Brakeler Märsch sei seit Mitte September 2015 erschöpft, daher habe die Stadt Brakel externe Wohnungen in der Kernstadt und in den Ortsteilen angemietet.

 

Zu den finanziellen Auswirkungen führt StOAR Loermann auf, dass eine „vorsichtige“ Berechnung für 2016 folgendes ergab:

 

Ø  Ausgehend von durchschnittlich 500 Asylbewerbern und einer Bundeserstattung von 525,00 € monatl. pro Flüchtling, würde die Stadt Brakel in 2016 eine Landespauschale von 1,6 Mio. erhalten sowie eine Bundesbeteiligung von 3,15 Mio.

 

Aus dem sich daraus herausführenden Ertrag von insgesamt 4,75 Mio. rechnet die Stadt Brakel mit einem Aufwand für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes und Unterhaltung der Wohnheime mit Kosten in Höhe 4,13 Mio. StOAR Loermann weist aber darauf hin, dass herbei die Krankenkosten noch nicht berücksichtigt seien, dies sei „die große Unbekannte“ bei den finanziellen Auswirkungen. 

 

Bürgermeister Temme appelliert eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, öffentlichen Wohnraum – auch auf den Ortschaften - zur Verfügung zu stellen, sollte dies persönlich möglich sein. Die Zeit bis zur Fertigstellung des neuen Wohnheims im Dezember 2015 müsse überbrückt werde.

 

Ratsherr Kruse bittet um Mitteilung des zur Verfügung gestellten Wohnraums. StOAR Loermann sagt zu, diese Aufstellung den Ratsmitgliedern zukommen zu lassen.

 

Frau Bouzaima führt auf, dass es bis zu einem halben Jahr dauern könne, bis ein Flüchtling einen Asylantrag stellen kann. Erst danach werde das Verfahren eingeleitet.

 

Auf die Nachfrage des Ratsherrn Hahn hinsichtlich der Zuwendung aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes in Höhe von ca. 530.499,68 € erklärt StA Schlenhardt, dass dieses Investitionspaket seitens des Bundes an energetische Maßnahmen öffentlicher Gebäude gebunden sei, wie z.B. die Sanierung von Schulen, Kindergärten etc. Entsprechende Vorschläge seitens der Stadt würden den Mitgliedern zu entsprechender Zeit vorgestellt.