Beschluss:

 

Der Wahlausschuss fasst einstimmig bei 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

 

„Für die im Jahr 2009 stattfindende Wahl zum Rat der Stadt Brakel wird das Wahlgebiet der Stadt Brakel gem. § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz in 16 Wahlbezirke eingeteilt. Entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion entfallen auf die Kernstadt und auf die Außenbezirke jeweils 8 Wahlbezirke.

 

Die Abgrenzung der Wahlbezirke, die der Beschlussfassung entspricht, ergibt sich aus der Wahlbezirkseinteilung, die Bestandteil der Niederschrift wird.


In der Sachverhaltsdarstellung weist StOVR Temme zunächst auf die Verpflichtung des Wahlausschusses gem. § 4 Abs. 1 KWahlG hin, dass dieser spätestens 8 Monate vor Ablauf der Wahlperiode das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke einzuteilen hat wie Vertreter gem. § 3 Abs. 2 KWahlG in Wahlbezirken zu wählen sind.

Entsprechend dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Brakel vom 27.05.2003 wurde beschlossen, die Zahl der zu wählenden Vertreter für die Kommunalwahl 2004 von 38 um 6 auf 32, davon die Hälfte in Wahlbezirken, zu verringern. Auf der Basis der weiterhin gültigen Satzung sind bei den Kommunalwahlen 2009 insgesamt 32 Ratsmitglieder, davon 16 in Wahlbezirken und weitere 16 über die Reserveliste, zu wählen.

Nach weiteren erläuternden Hinweisen zu den Grundsätzen der Wahlbezirkseinteilung erklärt StOVR Temme abschließend, dass die von der Verwaltung vorgelegten Varianten zur Wahlbezirkseinteilung nicht abschließend, sondern durchaus weitere Varianten mit unterschiedlichen Konstellationen möglich sein.

 

Ratsherr Krömeke stellt seitens der CDU-Fraktion den Antrag (liegt den Anwesenden zum Sitzungsbeginn vor), es bei der bestehenden Wahlbezirkseinteilung auch im Sinne der Kontinuität möglichst zu belassen und somit nur im notwendigen Bereich, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Abweichungsgrenze von jetzt 25 %, Änderungen vorzunehmen. Im Einzelnen beinhalte der Antrag folgende Variante:

Es verbleibt im Wesentlichen bei der jetzigen Wahlbezirkseinteilung. Von den 16 Wahlbezirken entfallen weiterhin jeweils 8 auf die Kernstadt und auf die Ortschaften. Es ändern sich bei den Ortschaften lediglich die Zuschnitte der Wahlbezirke „9 Bellersen“ und „10 Bökendorf“.

Unter dem Aspekt des räumlichen Zusammenhangs wird der Wahlbezirk 9 Bellersen um den nördlichen Teilbereich der Kernstadt mit den Straßen „Am Heineberg“, „Frankenpfad“ und „Giefersweg“ verstärkt. Zur Erleichterung der Wahlhandlung wird für die Wähler in diesem Bereich ein zusätzlicher Stimmbezirk bzw. ein zusätzliches Wahllokal eingerichtet.

Dem Wahlbezirk 10 Bökendorf werden die Bereiche Modexen und Helle zusätzlich zugewiesen. Alle anderen Wahlbezirke außerhalb der Kernstadt bleiben unverändert bestehen.

Innerhalb der 8 Wahlbezirke der Kernstadt sind ebenfalls Änderungen bzw. Verschiebungen notwendig, weil in den bisherigen Wahlbezirken 6 und 8 die Abweichungsgrenze von 25 % überschritten wird.

Neben der Zuordnung des Teilbereiches „Heineberg“ zu Bellersen sind von den hier notwendigen Änderungen bzw. Verschiebungen die Wahlbezirke 5 bis 8 betroffen. Hinsichtlich der Darstellung der einzelnen Verschiebungen und damit der Neuzuordnung der betreffenden Straßen in der Kernstadt wird auf die dem Antrag beiliegende Anlage verwiesen.

 

Anschließend werden die mit dem Antrag der CDU-Fraktion verbundenen Änderungen bzw. wird die entsprechende Variante im Einzelnen mittels einer Beamer-Präsentation dargestellt.

 

Auf die Anfrage des Ratsherrn Kruse, ob der Antrag der CDU-Fraktion in der heutigen Sitzung fristgerecht gestellt wurde, erläutert StAR Frischemeier mit Hinweis auf die Geschäftsordnung, dass Anträge zur Sache von jedem Rats- bzw. Ausschussmitglied und jeder Fraktion zu jedem Punkt der Tagesordnung gestellt werden können, um eine Entscheidung des Rates bzw. Ausschusses in der Sache herbeizuführen.

 

Ratsherr Kruse erklärt, dass er mit dem Vorschlag der CDU-Fraktion nicht einverstanden ist. Insbesondere das Verhältnis von jeweils 8 Wahlbezirken für die Kernstadt und die Ortschaften entspreche nicht dem Verhältnis des jeweiligen Bevölkerungsanteils. Insbesondere unter Einbeziehung aller zur Kernstadt zugehörigen Straßen und Bereiche, die teilweise bereits den Wahlbezirken 9 und 10 zugeordnet waren, würde sich das Verhältnis zwischen Kernstadt und Ortschaften insgesamt bezogen auf den Bevölkerungsanteil weiterhin zu Gunsten der Kernstadt verstärken. Auch unter dem Aspekt einer gleichmäßigeren Verteilung der Einwohnerzahl auf alle Wahlbezirke beantragt Ratsherr Kruse, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, eine Variante zur Wahlbezirkseinteilung in dem Sinne zu erarbeiten, dass der Kernstadt 10 und den Ortschaften 6 Wahlbezirke zugeordnet werden.

 

Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger befürwortet seitens der Fraktion „Die Grünen“ die von der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt vorgeschlagene, vorliegende Variante 3.

 

Seitens der UWG/CWG-Fraktion stellt Ratsherr Tobisch fest, dass die Vorstellungen seiner Fraktion hinsichtlich der zukünftigen Wahlbezirks-einteilung weitestgehend mit dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion übereinstimmen.

 

Nach weiterer kurzer Diskussion wird über die vorliegenden Anträge in der Reihenfolge der weitestgehenden Veränderungen abgestimmt.

 

Der Antrag des Ratsherrn Kruse, die Verwaltung zu beauftragen, eine Variante zur Wahlbezirkseinteilung in dem Sinne zu erarbeiten, dass der Kernstadt 10 und den Ortschaften 6 Wahlbezirke zugeordnet werden, wird bei 1 Ja-Stimme, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Antrag der Fraktion „Die Grünen“, die Wahlbezirkseinteilung entsprechend der Variante 3 des Verwaltungsvorschlages umzusetzen, wird bei 1 Ja-Stimme, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.