Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, der nachstehenden Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2008 und den Wirtschaftsplänen des Wasser- und Abwasserwerks für das Wirtschaftsjahr 2008 zuzustimmen.

 

Haushaltssatzung der Stadt Brakel

für das Haushaltsjahr 2008

 

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 14.02.2008 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf                                     23.969.787,00 €

in der Ausgabe auf                                      23.969.787,00 €

 

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf                                       4.988.626,00 €

in der Ausgabe auf                                        4.988.626,00 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 1.185.000,00 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

1.1          für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf                                           240 v. H.

1.2          für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf               381 v. H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                  400 v. H.

 

 

§ 6

 

Haushaltssicherungskonzept entfällt.

 

 

§ 7

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 GO NRW sind geringfügig:

 

1.    wenn sie nicht einen Betrag von 1.500,00 € überschreiten.

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 GO NRW sind unerheblich:

 

1.    bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,

2.    bei der Umschuldung von Krediten,

3.    bei inneren Verrechnungen,

4.    wenn sie nicht einen Betrag von 6.000,00 € überschreiten,

5.    über 6.000,00 €, wenn sie den Haushaltsansatz um nicht mehr als 25 % überschreiten.

 

Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.


Bürgermeister Spieker trägt die im Haupt- und Finanzausschuss positiv abgestimmten Anträge vor:

 

1. 

Auf Antrag der UWG/CWG wird die Haushaltsstelle für Kinderspielplätze von 7.500,00 € auf 10.000,00 € erhöht für die Investition neuer Spielgeräte auf dem Kinderspielplatz in Auenhausen.

 

2.

Auf Antrag der UWG/CWG werden zusätzlich 15.000,00 € aus dem Vermögenshaushalt eingesetzt für den behindertengerechten Umbau der Toilettenanlage auf dem Friedhof der Kernstadt.

 

Ratsherr Aßmann bittet, zu dem im Haupt- und Finanzausschuss gestellten Antrag bezgl. Ankauf und Abriss des Hauses „Börries“ ebenfalls eine Entscheidung herbeizuführen.

 

Er formuliert seinen Antrag in der Form, dass, sofern bis Mitte des Jahres kein Investor gefunden ist, das ehem. Möbelhaus Schulze seitens der Stadt gekauft und abgerissen werden soll.

 

Bürgermeister Spieker informiert, dass seit ca. 1 ½ Jahren Gespräche geführt werden. Derzeit gibt es zwei Interessenten, wobei der erste Interessent das Haus erhalten möchte. Bürgermeister Spieker teilt mit, dass hierfür keine Mittel im Haushalt 2008 vorgesehen sind Bei einem Ankauf/Abriss müssten überplanmäßig Mittel zur Verfügung gestellt werden. Er bittet, die weitere Diskussion im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu führen.

 

Ratsherr Lohre äußert Verständnis für den Antrag der SPD-Fraktion, stimmt dem aber dahingehend nicht zu, da erst die Entscheidung des Investor abgewartet werden soll.

 

Bürgermeister Spieker sieht den Antrag als das falsches Signal für die weiterführenden Verhandlungen mit Investoren.

 

Ratsherr Aßmann verdeutlicht nochmals für seine Fraktion, endlich eine Entscheidung herbeiführen zu wollen. Ratsherr Lohre erwidert hierauf, dass alle der gleichen Meinung sind, aber es derzeit für eine Ratsentscheidung zu früh ist.

 

Ratsherr Schulte unterstützt den Antrag der SPD und spricht für seine Fraktion aus, ebenfalls in diesem Jahr eine Entscheidung im Rat herbeizuführen.

 

Auf den Vorschlag des Ratsherrn Wintermeyer im nichtöffentlichen Teil weiterzudiskutieren, lässt Bürgermeister Spieker über die Änderung der Tagesordnung abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um TOP 14.1. „Ehem. Möbelhaus Schulze“ zu erweitern.

 

Anschließend nehmen die Vorsitzenden der im Rat vertretenden Fraktionen Stellung zum Haushalt 2008. Die Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden der CDU, SPD, UWG/CWG und GRÜNEN sowie des Vertreters der FDP sind als Anlage 3a-3e beigefügt.

 

Abschließend wird zum Haushalt 2008 wie folgt beschlossen: