Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel den Entwurf der I. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel mit der vorgenannten Änderung zu den Reservierungsgebühren je Wahlgrabstätte und Urnenwahlgrabstätte unter Artikel I, § 5 zu beschließen.


StAI Gehle informiert über die Möglichkeit der Reservierung zu Lebzeiten einer bestimmten Wahlgrabstätte, bei der das Nutzungsrecht abgelaufen und vom Vornutzer an die Friedhofsverwaltung zurückgegeben worden sei.

 

Auf die Verständnisfrage der Ratsfrau Grewe bzgl. der Reservierungsgebühr für 5 Jahre, werde diese nun detailliert abgeändert in „je Grabstelle in Höhe von 75,00 €“ sowie „je Urnengrabstelle von 50,00 €“. Bürgermeister Temme dankt für den Hinweis, die Satzung werde bis zur Ratssitzung entsprechend abgeändert.