Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel den Entwurf der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel zu beschließen.


StAI Gehle informiert einleitend über die Novellierung des am 01.10.2014 in Kraft getretenen Bestattungsgesetzes NRW, diese mache eine Anpassung der Satzung an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten erforderlich. StAI Gehle weist u. a. darauf hin, dass es zum Punkt „Grabsteine aus Kinderarbeit“ noch Probleme bei der praktischen Umsetzung der Vorgaben gebe, aber auch hier werde noch eine Änderung der Regelungen in Aussicht gestellt.  Er weist auf die wesentliche Änderung bei der möglichen Grabstättenreservierung hin. Hier sei eine Reservierung von Wahlgrabstätten ohne aktuell laufender Ruhezeit nun für einen Zeitraum von 5 Jahren zulässig. Ratsherr Simon hebt diese Änderung lobend hervor und sieht dies als eine gute Lösung für die älteren Mitbürger an.