Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 


VA Bohnenberg gibt bekannt, dass nach ergebnisloser Beteiligung der Öffentlichkeit die Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der Offenlegung des Planentwurfes vom 20.07. bis zum 21.08.2015 einschließlich durchgeführt wurde. Entsprechende Äußerungen und Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.

 

 

Satzungsbeschluss

 

Beschluss:

Der Bauausschuss schlägt dem Rat einstimmig vor, die teilweise Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gesundheits- und Pflegezentrum Brakel“ in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung befindet sich im Nordosten der Kernstadt Brakel, im Eingangsbereich der ehemaligen belgischen Kaserne, nördlich der Straße Lütkerlinde.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 33 das Flurstück 171.

 

 

 Zusammenfassende Erklärung

 

Gemäß gültigem Baugesetzbuch, § 10 Abs. 4, soll die sog. „zusammenfassende Erklärung“ den Bebauungsplan nach Abschluss des Planverfahrens mit einer Art Wegweiser für das vollendete Sach- und Planverfahren versehen, der ebenso zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden muss wie der Plan selbst nebst Begründung.

 

Die zusammenfassende Erklärung hat dabei keine Bedeutung für die Wirksamkeit des Plans, sie wird lediglich den Gremien bekannt gegeben.