Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 3

Beschluss:

 

1.     Der Rat der Stadt Brakel stimmt mehrheitlich bei 3 Nein-Stimmen zu,

 

  • dass die Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG die Geschäftsleitung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG für die Dauer von 5 Jahren und jederzeit widerruflich ermächtigt, mit Städten und Gemeinden über einen Beitritt zur Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu verhandeln und hierfür verbindliche Angebote zur Beteiligung an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG im Rahmen von Konzessionsverfahren abzugeben, wenn sichergestellt ist, dass der Beitritt der Stadt bzw. Gemeinde nach vernünftiger sachverständiger Einschätzung der Geschäftsleitung, die diese auf Grundlage einer fachlichen Wirtschaftlichkeitsanalyse erworben hat, keine wesentlichen gesellschaftsrechtlichen und nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die übrigen Gesellschafter hat, das Kooperationsangebot von individuellen Besonderheiten abgesehen inhaltlich dem Muster-Modellangebot (für die Stadt Barsinghausen) entspricht und die der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde angebotenen neuen Kommanditanteile an der WWE zusammen mit anderen Städten und Gemeinden angebotenen neuen Kommanditanteilen an der WWE insgesamt nicht 10% der Summe aller derzeitigen Kommanditanteile der WWE überschreitet. Mit den durch die Beteiligung eines neuen Gesellschafters oder mehrerer neuer Gesellschafter einhergehenden entsprechenden notwendigen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG und der aufgrund der Kapitalerhöhung und der Übernahme neuer Kommanditanteile durch eine beitretende Stadt oder Gemeinde eintretenden (leichten) Reduzierung der eigenen mittelbaren Anteile besteht Einverständnis.

 

o      dass die Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG die Geschäftsleitung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG für die Dauer von 5 Jahren und jederzeit widerruflich ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Netz GmbH die Geschäftsleitung der Westfalen Weser Netz GmbH zu ermächtigen, mit Städten und Gemeinden über einen Beitritt zur Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu verhandeln und hierfür verbindliche Angebote zur Beteiligung an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG im Rahmen von Konzessionsverfahren abzugeben, wenn sichergestellt ist, dass der Beitritt der Stadt bzw. Gemeinde nach vernünftiger sachverständiger Einschätzung der Geschäftsleitung, die diese auf Grundlage einer fachlichen Wirtschaftlichkeitsanalyse erworben hat, keine wesentlichen gesellschaftsrechtlichen und  nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die übrigen Gesellschafter hat, das Kooperationsangebot von individuellen Besonderheiten abgesehen inhaltlich dem Muster-Modellangebot (für die Stadt Barsinghausen) entspricht und die der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde angebotenen neuen Kommanditanteile an der WWE zusammen mit anderen Städten und Gemeinden angebotenen neuen Kommanditanteilen an der WWE insgesamt nicht 10% der Summe aller derzeitigen Kommanditanteile der WWE überschreitet. Mit den durch die Beteiligung eines neuen Gesellschafters oder mehrerer neuer Gesellschafter einhergehenden entsprechenden notwendigen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG und der aufgrund der Kapitalerhöhung und der Übernahme neuer Kommanditanteile durch eine beitretende Stadt oder Gemeinde eintretenden (leichten) Reduzierung der eigenen mittelbaren Anteile besteht Einverständnis.

 

2.     Der kommunale Vertreter der Stadt Brakel wird bevollmächtigt und beauftragt in der Gesellschafterversammlung den Beschlüssen, die die unter Nummer 1 gefassten Ratsbeschlüsse umsetzen, zuzustimmen und den Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG dahingehend anzuweisen, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG den Beschlüssen, die die unter Nummer 1 gefassten Ratsbeschlüsse umsetzen, zuzustimmen und die Geschäftsleitung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG anzuweisen, diese Beschlüsse zu vollziehen.

 

3.     Der Rat ist von der Geschäftsleitung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG bzw. durch seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadt Brakel nach dessen Unterrichtung in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG ohne Verzug über die Annahme eines jeweiligen Beteiligungsangebotes und vor Vollzug zu unterrichten. Die Umsetzung eines angenommenen Beteiligungsangebotes ist jeweils vor Vollzug gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW anzuzeigen. Sofern nicht anders vereinbart, wird die jeweilige Umsetzung eines angenommenen Beteiligungsangebots vor Vollzug durch die Stadt Paderborn gebündelt für alle nordrhein-westfälischen Gesellschafter bei der zuständigen Bezirksregierung Detmold zur Durchführung des jeweiligen kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens angezeigt.

 


Bürgermeister Temme verweist auf die umfangreiche Vorlage. Ein gleiches Vorgehen sei bereits im vergangenen Jahr mit Stadt Barsinghausen praktiziert worden. Um nicht jedesmal neu über einen weitere Beitritt abzustimmen, sei dieser Grundsatzbeschluss verfasst worden.

 

Ratsherr Heilemann äußert seine Bedenken, dahingehend eine „Blanko-Vollmacht zu erteilen und fragt nach einem finanziellen Ausgleich im Zusammenhang mit einer breiteren Verteilung der Anteile.

 

Hierzu weist Bürgermeister Temme auf die Rendite hin.