Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung die vorliegende Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Brakel für die Jahre 2015 bis 2020.


Bürgermeister Temme berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, in dem der Brandschutzbedarfsplan 2015-2020 ausführlich vorgestellt und beraten wurde.

 

Ratsherr Heilemann ist hier der Meinung, dass bei einer sinkenden Einwohnerzahl und weniger Industrie ein geringeres Gefahrenpotential vorläge. Dennoch würde lt. dieses Planes mehr Bedarf benötigt und stellt  dies in Frage. VA Heinemann erklärt hierzu, dass aufgrund des demografischen Wandels sich ein erhöhtes Gefahrenpotential zeige, gegenüber dem letzten Plan sei dieses sogar gestiegen.

Zum Hinweis des Ratsherrn Heilemann bzgl. einer Berufsfeuerwehr erklärt Bürgermeister Temme, dass die Stadt Brakel den entsprechenden Einwohnerschwellenwert nicht überschreite und diese auch erheblich kostenaufwändiger sei als eine Freiwillige Wehr.

 

Ratsherr Heilemann stört sich daran, dass die Stadt Fahrzeuge von den Firmen beschaffe, die sich am sog. „Beschaffungskartell“ beteiligt hätten, man solle auch Angebot von Anbietern außerhalb Deutschlands oder Österreichs einholen.

 

Ratsherr Holtemeyer beanstandet, dass der Brandschutzbedarfsplan s. E. kein Einsparpotential enthalte. Er hinterfragt die Sanierungen der Feuerwehrgerätehäuser und die Vorhaltung von Fahrzeugen wie z.B. in den Orten Hembsen, Beller, Erkeln, da diese räumlich sehr nah aneinander liegen. Er weist darauf hin, dass in den Feuerwehrgerätehäusern teilweise Feierlichkeiten stattfänden und fragt an, wie hier die Vorschriften aussehen.

 

Bürgermeister Temme erläutert zu seinen Ausführungen, dass bzgl. der Anschaffungen bzw. Umbauten ein Investitionsplan aufgestellt werde über den jährlich neu zu beraten sei.

Auf die Frage bzgl. Feuerwehr und Alkoholkonsum erklärt VA Heinemann, dass dies in einer Dienstanweisung geregelt sei. Private Feiern in den Gebäuden seien grundsätzlich mit ihm abzustimmen und würden außerhalb des Feuerwehrkreises auch nicht genehmigt. Desweiteren ist er der Meinung, dass es in den Gerätehäusern auch die Möglichkeit geben müsse, dass sich die Feuerwehrkameraden zusammensetzen können, gerade nach schwierigen Einsätzen.

 

Ratsherr Heilemann bezieht sich auf einen Pressebericht zum Kreisjubiläum und der angemerkten  Gebietsreform. Er fragt, ob dies im Brandschutzbedarfsplan berücksichtigt sei, sollten sich Städte zusammenlegen. Hierzu teilt VA Heinemann mit, dass dieser Plan primär für 5 Jahre aufgestellt werde.

 

Ratsherr Wintermeyer verdeutlicht, dass die Feuerwehr zum Schutz der Bevölkerung da sei und man auch alles daran tun sollte, dass dies auch weiterhin gewährleistet bliebe. Bürgermeister Temme hält dazu abschließend fest, dass durch die Aufstellung dieses Brandschutzbedarfsplanes ein Fundament geschaffen werde, auch für die Zukunft eine einsatzkräftige Wehr vorweisen zu können.