Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, den § 6 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Brakel wie folgt zu ergänzen:

 

Absatz 5:

Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen.

Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufende Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

 

Absatz 6:

Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

 

Außerdem erhält § 19 Abs. 1 Nr. 5 folgenden Wortlaut:

 

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

5. den Bestimmungen hinsichtlich der Haltung und Fütterung von Tieren sowie der Kastrations- und Kennzeichnungsfrist von Katzen gemäß § 6

dieser Vorschrift zuwiderhandelt bzw. nicht nachkommt

 

Im Übrigen bleibt § 18 dieser Verordnung unberührt.


Bürgermeister Temme berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat einstimmig empfohlen habe, die Verordnung zur Katzenkastration zu beschließen. Ratsherr Heilemann zeigt sich erfreut über diese Entscheidung, sei dies vor einigen Jahren bereits auf die Agenda gesetzt worden.