Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 11 - 9. Änderung in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Norden der Kernstadt Brakel westlich des Krankenhauses auf der Ecke zwischen „Danziger Straße“ und „Giefersweg“.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 11 das Flurstück 341.


Auch hier weist Bürgermeisters Temme darauf hin, dass der Bauausschuss in seiner vorherigen Sitzung dieser Änderung einstimmig zugestimmt habe, eine weitere Diskussion setens des Rates wurde nicht gewünscht.