Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel die vorliegende Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Brakel für die Jahre 2015 bis 2020 zu beschließen.

 


Bürgermeister Temme begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Oebel von der Firma Luef & Rinke Sicherheitsberatung. Herr Temme führt dazu aus, dass die Aufstellung und Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplanes Pflichtaufgabe der Kommune sei. Er bittet Herrn Oebel diesen für die Jahre 2015-2020 vorzustellen.

 

Herr Oebel berichtet, dass dieser in einem Zeitraum von ca. 13 Monaten zusammen mit Mitarbeitern der Verwaltung und der Feuerwehr erarbeitet wurde und präsentiert diesen umfangreich. U. a. führt er die Schutzziele einer Kommune auf. So habe die Feuerwehr der Stadt Brakel in 94% der Einsatzfälle in 2012 und 2013 den Einsatzort innerhalb der geforderten 8 Minuten nach der ersten Alarmierung erreicht. Dennoch sei die weitere Qualifizierung von Führungskräften, den Atemschutzgeräteträgern und Maschinisten wichtig. Die Auspendlerquote der Feuerwehrleute läge im Stadtgebiet Brakel bei 56%. So stünden von 371 Aktiven tagsüber nur 127 zur Verfügung.  Er zeigt den Ist-Zustand der Feuerwehr sowie den Sanierungsbedarf einzelner Feuerwehrgerätehäuser auf. Beim Fahrzeugbestand seien insgesamt 8 Ersatzbeschaffungen notwendig, wovon 3 Fahrzeuge sich in der Abwicklung befänden.

Die Präsentation ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

 

Bürgermeister Temme dankt Herrn Oebel für die Vorstellung. Die personellen und sachlichen Ziele würden sich stetig ändern, es sei daher wichtig, diesen Plan stets fortzuschreiben und zu optimieren. Dies sei auch nur mit einem hohen Maß an ehrenamtlichen Feuerwehrkameraden möglich. Bürgermeister Temme dankt hier ganz besonders den freiwilligen Feuerwehrkameraden und -kameradinnen, die zum Schutz der Bevölkerung viele ehrenamtliche Stunden leisten.

 

Ratsherr Hanisch erklärt für die CDU-Fraktion, diesen Brandschutzbedarfsplan mittragen zu können. Die Ersatzbeschaffungen würden sich finanziell stark auswirken, er sehe jedoch die Notwendigkeit, dass die alten Fahrzeuge ersetzt werden müssten.

 

Auch Ratsherr Multhaupt sieht keinen großen Diskussionsspielraum und kann für die SPD-Fraktion diesem Plan ebenfalls zustimmen unter dem Aspekt, dass über die Investitionen zum jährlichen Haushaltsplanentwurf der Stadt  neu beraten werden müsse. Ratsherr Multhaupt geht auf den Hinweis des Herrn Oebel ein, Einpendler von auswärtigen Feuerwehren in die Brakeler Feuerwehr zu integrieren. Herr Oebel erklärt, dass dies z.B. umgesetzt werden könne, indem dies innerhalb des Kollegenkreises bzw. beim Unternehmer direkt angesprochen werde, ob es möglich sei, externe“ Feuerwehrkameraden bei Einsatzbedarf freizustellen.

 

Bürgermeister Temme nimmt diesen wichtigen Aspekt dankend auf.

 

Ratsherr Tobisch geht auf die „Mehrfachabdeckung“ ein, was theoretisch für Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Standortstrukturen sprechen würde. Aus den im Entwurf genannten Gründen, z.B. eine gesicherte Verfügbarkeit werktags, sollte jedoch s. E. die bestehende Standortstruktur beibehalten werden.

 

Ratsfrau Klöhn sieht sich mit dem Brandschutzbedarfsplan ebenfalls einverstanden.

 

Auf den Einwand des Ratsherrn Simon hinsichtlich der Beschaffung eines Kommandowagens, man könne zur Einsparung dafür den Einsatzleitwagen nutzen, erklärt VA Heinemann, dass dieser aufgrund seiner technischen Ausstattung mit mind. zwei Person geführt werden müsse und aufgrund seiner Größe auch nicht „mal eben irgendwo vor der Haustür geparkt“ werden könne. Ratsherr Simon ist der Meinung, hier Einsparungen tätigen zu können, aufgrund der derzeitigen Haushaltslage. Auf seine Aussage hin, es seien gut ausgebildete Feuerwehr-Männer vor Ort, entgegnet VA Heinemann, dass aus beruflichen Gründen in derzeit keinem der Züge ein adäquater Zugführer vor Ort sei.

 

Bürgermeister Temme verdeutlicht nochmals, dass über Investitionen jährlich zu den Haushaltsplanungen gesprochen werde. Der Brandschutzbedarfsplan sei eine Planungsgrundlage, die, je nach jährlicher Finanzsituation zu prüfen sei.

Auf den Hinweis des Ratsherrn Multhaupt erklärt Bürgermeister Temme, dass ein entsprechender 5-Jahres-Investitonsplan in der Erstellung sei.

 

Ratsherr Kruse ist der Meinung, dass schon allein im Hinblick des demofgrafischen Wandels eine Unterstützung durch andere Städte notwendig sei. Bürgermeister Temme informiert, dass aufgrund dessen seitens des Gesetzgebers Überlegungen anstehen würden, die Altersgrenze auf 63 Jahre anzuheben.