Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel zu beschließen, den § 6 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Brakel wie folgt zu ergänzen:

 

Absatz 5:

Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen.

Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufende Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

 

Absatz 6:

Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

 

Außerdem erhält § 19 Abs. 1 Nr. 5 folgenden Wortlaut:

 

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

5. den Bestimmungen hinsichtlich der Haltung und Fütterung von Tieren sowie der Kastrations- und Kennzeichnungsfrist von Katzen gemäß § 6

dieser Vorschrift zuwiderhandelt bzw. nicht nachkommt

 

Im Übrigen bleibt § 18 dieser Verordnung unberührt.


StOAR Loermann trägt zum Sachverhalt vor. Die Problematik in der Zunahme des Bestandes an freilaufenden Katzen läge in der Gefahr auf Verbreitung von Krankheiten sowie Verringerung des Bestandes an Singvögel u. a. kleinen Tierarten. Ein weiterer Aspekt sei, dass derzeit kein funktionierendes Tierheim zur Verfügung stände, durch die Schließung des Tierheims in Bad Driburg. StOAR Loermann führt aus, dass die Verwaltung bereits mehrfach auf die Kastration von Katzen angesprochen worden sei. Anhand des erfolgreichen Beispiels bei der Stadt Paderborn, die dieses Vorgehen seit 2008 praktizieren, haben die Städte Bad Driburg und Warburg die Kastrationspflicht bei Katzen ebenfalls eingeführt. Zur Kontrolle der Kastrationspflicht sei die Kennzeichnung der Tiere mit einem Mikrochip zwingend erforderlich. Weiter erklärt StOAR Loermann, dass in der Besprechung der Bürgermeister des Kreises im April ebenfalls eine allgemeine Zustimmung der anderen Städte zur Übernahme der Regelung zu erkennen war.

Bürgermeister Temme erklärt dazu, dass seinerzeit von der Kastrationspflicht Abstand genommen wurde, da auf die Aufnahme neuer Regelungen im bundesweiten Tierschutzgesetzt gewartet wurde, dies sei bis heute nicht geschehen.

 

Ratsherr Schulte zeigt sich über diese Entwicklung erfreut, sei dies doch bereits in der vergangenen Periode eine Forderung seitens der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gewesen.

 

Ratsherr Tobisch erkundigt sich in dem Zusammenhang zum Stand der Dinge des Tierheims in Bad Driburg. Hierzu informiert Bürgermeister Temme aus der heutigen Bürgermeister-Konferenz, dass die Realisierung des Tierheims erste Priorität habe. An den Deutschen Tierschutzbund wurde mit heutigem Datum ein sog. „Letter of Intent“ verfasst.

StOAR Loerman ergänzt, dass die Ordnungsamtsleiter des Kreises ebenfalls am heutigen Tag ein anderweitiges Tierheim angesehen habe, für die vorübergehende Unterbringung von Fundtieren.

 

Ratsherr Menke bittet, in ca. 1 Jahr die Entwicklung zur Kastrationspflicht vorzustellen.