Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Gemäß § 83 der Gemeindeordnung NRW wird von den in der Anlage aufgeführten überplanmäßigen Ausgaben und zwar:

 

Ø      Im Verwaltungshaushalt in Höhe von                    15.302,83 Euro

Ø      Im Vermögenshaushalt in Höhe von                      21.916.94 Euro

 

Kenntnis genommen.


Bürgermeister Spieker informiert über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie aus der umfangreichen Vorlage ersichtlich und bittet den Rat hierüber Kenntnis zu nehmen.