Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme:

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur nimmt die Standortzufriedenheitsumfrage der IHK zum Standort Brakel zur Kenntnis.


Bürgermeister Temme freut sich den Mitgliedern des Ausschusses die Standortzufriedenheitsumfrage der IHK zum Standort Brakel präsentieren zu können. Brakel konnte sich in dieser Umfrage als durchaus positiver Unternehmensstandort präsentieren.

 

Die Zusammenfassung der ermittelten Ergebnisse wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Der Ausschussvorsitzende, Robert Rissing, berichtet in diesem Zusammenhang über die positiven Gespräche mit Vertretern der Wirtschaft im Rahmen des „Rundtischgespräches“, aus diesen Gesprächen geht ganz klar hervor, dass Politik, Verwaltung und Wirtschaft an einem Strang ziehen.

Ratsherr Menke empfiehlt, eine derartige Befragung auch auf Ebene der Kreishandwerkerschaft durchzuführen.

Bürgermeister Temme nimmt diese Anregung dankend entgegen und wird sie entsprechend an die Handwerksammer weiterleiten.

 

Frau Dr. Strathausen stellt sich die Frage, warum es in Brakel an qualifizierten Fachkräften mangelt. Sie geht davon aus, dass sich auch unter den in Brakel wohnhaften Flüchtlingen qualifizierte Fachkräfte befinden werden. Bürgermeister Temme stimmt ihr zu, und weist darauf hin, dass die Asylbewerber nach einem 3-monatigen Aufenthalt eine entsprechende Arbeitserlaubnis erhalten. Er sieht den Fachkräftemangel im demografischen Wandel begründet. Fachkräfte fehlen sowohl im Handwerk, als auch in der Industrie, was auf die vorwiegend akademischen Ausbildungen zurückzuführen ist.

 

Ratsherr Menke kann nicht nachvollziehen, dass derart viele Haupt- und Sonderschüler keinen Ausbildungsplatz, z.B. im Handwerk, finden können. Ratsherr Koch berichtet unter Zustimmung von Rene Sauer, dass es sich durchweg schwierig darstellt geeignete Bewerber zu finden, denn der Großteil der jungen Bewerber möchte studieren und keinen einfachen Handwerksberuf mehr erlernen. Leider sind die dann noch verbleibenden Bewerber oft aufgrund mangelnder Qualifikation nicht für den Handwerksberuf geeignet.