Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung dem Rat der Stadt Brakel die als Anlage beigefügten „Richtlinien für die Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds nach Zi. 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008“ mit der folgenden Änderung zu beschließen:

Das Entscheidungsgremium ab 2.000 € ist der Haupt- und Finanzausschuss.


StBOAR Groppe trägt zum Sachverhalt lt. Vorlage vor. Im damals durch den Rat beschlossenen „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) werde ein Verfügungsfond für Privatpersonen sowie Gewerbetreibende pp. bereitgehalten zur Förderung von unterschiedlichen Nutzungen im Historischen Stadtkern. Hierzu sei im Haushalt 2015 ein Betrag angesetzt, der dem o. g. Personenkreis für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Verfügung stände. Über die Auswertung der Anträge solle ab einem Betrag von 2.000 € ein Gremium entscheiden, zusammensetzend aus dem Bürgermeister, einem Vertreter der Politik (z.B. Bauausschussvorsitzender) sowie einem Vertreter aus dem Werbering.

 

Ratsherr Wulff bittet nach dem Sachvortrag um eine kurze Sitzungsunterbrechung, die durch den Vorsitzenden gewährt wird. Die Sitzung wird um 21:00 Uhr für 2 Minuten unterbrochen.

 

Nach Wiederaufnahme wird dem Ratsherrn Oeynhausen das Wort erteilt wird.

Dieser beantragt für die CDU-Fraktion, den Beschluss dahingehend abzuändern, dass das entscheidende Gremium für Beträge über 2.000 € der Haupt- und Finanzausschuss sein solle.

 

Ratsherr Wintermeyer meldet sich zur Geschäftsordnung zu Wort und kritisiert das Vorgehen der CDU-Fraktion. Der Vorsitzende könne die Sitzung nicht aufgrund der Meinung der „Mehrheitsfraktion“ unterbrechen.

 

Zum Antrag der CDU-Fraktionsvertreter erklärt StBOAR Groppe, dass er den Haupt- und Finanzausschuss als entscheidendes Gremium für überzogen halte, es ginge hierbei um Anträge privater Personen und nicht um städtische Maßnahmen.