Der Vorsitzende informiert die Ausschussmitglieder über Anfragen zur Einfassung und Gestaltung der Urnengräber auf dem Friedhof in Erkeln. Zu dieser Angelegenheit hat er bereits Rücksprache mit dem Friedhofsamt gehalten.

 

Die wesentlichen grundsätzlichen Feststellungen der Verwaltung gibt er hieraufhin wie folgt wieder:

Städt. Wege zwischen den einzelnen Urnenwahlgrabstätten sollten aus diversen Gründen vermieden werden. Hierzu zählen organisatorische, pflegerische und finanzielle Aspekte. Letztere würden sich auch unweigerlich mit dem Anstieg der Friedhofsgebühren niederschlagen. Hieraufhin ergeht der Vorschlag, dass nach z.B. 5 Grabstätten eine Lücke in Größe einer Grabstätte (90x90 cm) gelassen wird. Somit kann dem Wunsch der Grabnutzungsberechtigten entsprochen werden, ihre Grabstätte auch leichter von hinten zu erreichen.

 

Der Ausschuss sichtet noch div. Fotos von Grabstätten der Friedhöfe Hembsen und Beller und beschließt einstimmig die Urnengräber in Erkeln ohne Zwischenwege zu gestalten, und nach jeweils 5 Gräbern eine Lücke von 90x90cm zu belassen.

Er bittet aber auch darum, bei Anlagen von weiteren Grabreihen einen ausreichenden Abstand zwischen den einzelnen Reihen zu belassen, um eine maschinelle Pflege zu ermöglichen (sh. Beispiel Friedhof Hembsen).