Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 16 „Nethegaustadion“ in einer 2. Änderung zu ändern. Das Verfahren wird gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen Maßnahmen der Innenentwicklung ermöglicht werden.


In das Thema einführend weist Bürgermeister Temme auf die derzeitige Aufnahmesituation der Stadt Brakel hin. Neben dem Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für die ausländischen Flüchtlinge sei auch die dezentrale Unterbringung eine führende Option. Er appelliert hier an Eigentümer eventuell geeigneter Liegenschaften, sich an die Verwaltung zu wenden.

 

 

  • zu a) Vorstellung des Lärmschutzgutachtens

 

StBOAR Groppe stellt den aktuellen Sachverhalt zum geplanten Bau am Standort „Rieseler Feld“ dar. Aufgrund der beim Kreis gestellten Bauvoranfrage, wurde mitgeteilt, dass ein Lärmschutzgutachten nötig sei. Die Ergebnisse dieses Gutachtens seien in die Planungen eingeflossen, um die zusätzlichen Kosten für die Stadt zu ermitteln.

 

Bürgermeister Temme erteilt das Wort an Herrn Wenzel von der Firma Uppenkamp und Partner, die mit der Erstellung des Lärmschutzgutachtens beauftragt waren. Herr Wenzel stellt die Ergebnisse mit den einzuhaltenden Richtwerten vor.

 

Folgende Anfragen wurden erörtert:

Ratsherr Gadzinski: Sperrflächen im Gewerbegebiet möglich, um Lärmschutzmaßnahmen zu verringern?

Ratsherr Heilemann: Evtl. Rückzahlung von Subventionen für Industriegebiete?

 

Bürgermeister Temme bittet sodann die Archtitektin Frau Koßmann, die sich daraus ergebenen, notwendigen Baumaßnahmen aufzuführen. Diese berichtet, dass für den notwendigen Lärmschutz der Bau einer Schutzmauer von ca. 5 Metern Höhe erforderlich sei, die Kosten für die Stadt Brakel würden sich aufgrund dessen um 103.000 € erhöhen.

 

Folgende Anfragen wurden erörtert:

Ratsherr Schulte: Luftzirkulation durch Schutzmauer gegeben?

Ratsherr Rode: Einrichtung von Freiflächen möglich?

Ratsherr Heilemann: Zuwegung des Grundstücks, Verlust der Fläche?

 

Das Fazit nach Darstellung der Fakten und der anschließenden Diskussion ist, dass sich der Standort im Gewerbegebiet „Rieseler Feld“ sowohl aufgrund der gestiegenen zusätzlichen Kosten für den Lärmschutz als auch für die Flüchtlinge nicht zumutbare hohe Schutzmauer am Gebäude nicht realisieren lässt.

 

 

  • zu b) Antrag der CDU-Fraktion auf Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 10.02.2015

 

Zum Antrag der CDU-Fraktion bittet Bürgermeister Temme Ratsherrn Hanisch als Fraktionssprecher um Erläuterung. Dieser erklärt, dass sich die Mehrheit der Fraktion aufgrund der neuen Situation am Standort und der damit verbundenen Kostenerhöhung aufgrund des Lärmschutzes gegen den Standort „Rieseler Feld“ entschiede habe. Er bittet den Rat um Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 10.02.2015, in dem der Standort „Rieseler Feld“ für den Bau der Gemeinschaftsunterkunft beschlossen wurde.

 

Ratsherr Multhaupt begrüßt dieses Vorgehen, die SPD-Fraktion habe sich von vornherein gegen diesen Standort ausgesprochen. Er beanstandet, dass die CDU-Fraktion vorab über die Lärmschutzmaßnahmen und Kosten informiert worden sei.

Auch Ratsherr Schulte äußert sich seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen positiv zu dieser Entscheidung. Gewinner seien hier die Asylbewerber, die sich durch den Standort im Gewerbegebiet nicht ausgegrenzt fühlten sowie die Gewerbetreibenden hinsichtlich anfallender Lärmschutzbestimmungen.

 

Ratsherr Heilemann erklärte sich vorab für Befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 

Beschluss

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mehrheitlich bei 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung (Ratsherr Heilemann hat an der Abstimmung nicht teilgenommen), den Ratsbeschluss vom 10.02.2015 zum Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge im „Rieseler Feld“ aufzuheben.

 

 

  • zu c1) Bürgerantrag sowie Stellungnahme der Anwohner der Wetteren Straße

 

StBOAR Groppe verweist auf das seinerzeit zur Alternative stehende Gelände am Feuerwehrgerätehaus. Das Gelände sei erschlossen, die Archtektin Frau Koßmann wurde mit den Planungen zum Bau der Flüchtlingsunterkunft beauftragt.

 

Frau Koßmann führt zunächst die Ergebnisse der zur weiteren Option stehenden Gebäude am „Bökendorfer Grund“ auf. Diese wurden auf ihre Bausubstanz hin überprüft. Sie plädiere jedoch dafür, diese aufgrund der zu hohen Instandsetzungskosten nicht als Flüchtlingsunterkunft herzurichten und verdeutlicht den ihrer Meinung nach nicht nutzbaren Zustand der Gebäude anhand von Bildern auf.

 

Ratsherr Heilemann macht die Verwaltung auf die Facebook-Seite „Brakel 2020“ aufmerksam. Gegen manche dort aufgeführten Kommentare zum Bau der Flüchtlingsunterkunft müsse die Stadt seiner Meinung nach intervenieren.

 

Auf Vorschlag des Ratsherr Multhaupt, der anführt, dass der Planungsauftrag zu dortigen Bau mehr oder weniger schon erteilt sei und die Verwaltung auch sämtliche mögliche Standorte geprüft habe, schlägt er vor, den Bürgerantrag der Anwohner der Wetteren Straße nicht, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zurückzuweisen, sondern zur Kenntnis zu nehmen.

 

Beschluss

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt einstimmig den Bürgerantrag sowie die Stellungnahme der Anwohner der Wetteren Straße aus v. g. Gründen zur Kenntnis. Im Rahmen der Einwohnerversammlung besteht für die Bürger die Möglichkeit, sich weiter über das Vorhaben zu informieren und Anregungen vorzubringen.

 

 

  • zu c2): Beschluss eines neuen Standortes

 

Architektin Frau Koßmann stellt die Planungen zum Bau der Flüchtlingsunterkunft am Feuerwehrgerätehaus vor, dieser sei in 3 Bauabschnitten geplant.

 

Auf die Bedenken der Ratsfrau Neu, dass dort an die 100 Personen untergebracht werden sollen, verweist Bürgermeister Temme auf die Fluktuation in der bereits bestehenden Flüchtlingsunterkunft im Märsch. Er gehe davon aus, dass aufgrund dessen und unter Berücksichtigung der dezentralen Unterbringung ein Modul ausreiche.

 

Ratsherr Oeynhausen berichtet über geführte Gespräche mit den Anliegern in der „Wetteren Straße“. Er führt auf, dass es den Anliegern um visuelle und eventuelle akustische Aspekte ginge. Aus der Sicht der Anlieger habe die Verwaltung bei der Unterbringung von bis zu 100 Personen auf diesem Grundstück soziale Aspekte außer Acht gelassen. Die dezentrale Unterbringung sollte weiterhin Priorität haben.

 

Ratsherr Oeynhausen beantragt,

-      die Zahl der dort unterzubringenden Flüchtlinge auf max. 100 zu begrenzen,

-      den 2. Bauabschnitt auf den 3. Bauabschnitt zu legen und somit Verzicht auf Baubschnitt 3,

-      das Gebäudeniveau so niedrig wie möglich zu setzen.

 

Aufgrund der zuvor gestellten Anträge wird auf Antrag des Ratsherrn Multhaupt zur Geschäftsordnung die Sitzung in der Zeit von 20:20 Uhr bis 20:30 Uhr unterbrochen.

 

Ratsherr Hanisch erklärt, aufgrund der auch für ihn neuen Modalitäten in der heutigen Ratssitzung über den Standort abzustimmen, konkrete Planausführungen in die nächste Ratssitzung vertagt werden sollten.

 

Ratsherr Multhaupt ist ebenfalls der Meinung, nach der Einwohnerversammlung die dort zusammengetragenen Anregungen zu behandeln und dann in einer Ratssitzung darüber zu entscheiden. Er fragt an, ob der folgende Beschluss so wie durch Frau Koßmann eben vorgestellt, zur Abstimmung komme. Dieses bejaht Bürgermeister Temme.  

 

Die Ratsherren Simon und Gadzinski sehen bei der Instandsetzung der Gebäude im Bökendorfer Grund noch Einsparmöglichkeiten. Auf die Meinung des Ratsherr Gadzinski, über die Standorte „Feuerwehrgerätehaus“ und „Bökendorfer Grund“ abstimmen zu lassen entgegnet Ratsherr Holtemeyer, dass man nun zu einer Entscheidung komme müsse. Die Planungen liefen seit Dezember 2014. Er sieht den Bau am Feuerwehrgerätehaus als schlüssig an, die Verwaltung bleibe Handlungsfähig, sollten mehr Flüchtlinge als erwartet nach Brakel kommen.

 

Beschluss

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mehrheitlich bei 8 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, den Bau der Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge auf dem städtischen Grundstück zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem Vereinsheim der DLRG an der Ostheimer Straße in der durch die Architektin Kossmann vorgestellten Variante.

 

Der Rat der Stadt Brakel lehnt den Antrag des Ratsherr Oeynhausen, wie oben näher aufgeführt, mehrheitlich ab.

 

Der Rat der Stadt Brakel lehnt die Sanierung der leerstehenden Gebäude im „Bökendorfer Grund“ bei 10 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich ab.

 

 

  • zu d): Beschluss zur Durchführung einer Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig, eine Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brakel zur Unterrichtung der Bürger über den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge durchzuführen. Sie findet am Montag, den 13.04.2015, um 19.00 Uhr im rechten Seitensaal der Stadthalle statt. Folgende Mitglieder des Rates werden zur Teilnahme an der Versammlung bestimmt:

 

CDU-Fraktion:                     Oeynhausen, U. / Gadzinski, T.

 

SPD-Fraktion:                     Koch, H.-J. / Kruse, J.

 

UWG/CWG-Fraktion:            Tobisch, J. / Rissing, R.

 

Bündnis`90/DIE GRÜNEN:     Hogrebe-Oehlschläger, U. / Schulte, M.

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt weiter einstimmig, dass der Rat in einer Sondersitzung am 21.04.2015 die endgültige Entscheidung zum Bau der Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge trifft.

 

 

  • zu e): Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Brakel

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mehrheitlich bei 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, den Bebauungsplan Nr. 16 „Nethegaustadion“ in einer 2. Änderung zu ändern. Das Verfahren wird gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen Maßnahmen der Innenentwicklung ermöglicht werden.