1. Parken in der Königsstraße

 

Auf die Nachfrage des Ratsherrn Schulte bzgl. des Parkens in der oberen Königsstraße hinter dem Rathaus, erklärt StOAR Loermann, dass dies nur auf ausgewiesenen Flächen zulässig sei. Die jedoch in dem Teilstück des Straße nicht vorhanden sind. StOAR Loermann wird entsprechend in Brakel erleben darauf hinweisen.

 

  1. Apostellinde Gehrden

 

Zur Anfrage der Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger erklärt Bürgermeister Temme, dass diese überprüft und nach der Feststellung der Verkehrssicherung eingezäunt werden musste. Ratsherr Menke ergänzt dazu, dass bei einem Ortstermin mit den Verantwortlichen von Kreis, Stadt sowie dem Bezirksausschuss diese Notwendigkeit festgestellt wurde. Der Baum werde aber weiterhin der Ortschaft erhalten bleiben.

 

  1. Regelung der Vergnügungssteuer

 

Ratsherr Heilemann bittet um Beantwortung seiner Anfrage zur Zahlung von Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen. StOI Schlenhardt führt dazu aus, dass lt. Prüfung des Städte- und Gemeindebundes die Definition einer Tanzveranstaltung sich als schwierig gestalte. Die angesprochene Veranstaltung sehe man eher als „Musikgenuss“ an. Evtl. könne/müsse die Stadt die Satzung entsprechend ändern.