Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss stimmt der planerischen Anpassungspflicht des Flächennutzungsplanes aus der Landesplanung hinsichtlich des neuen § 24a LEPro bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich zu und beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Brakel für den bebauten Teil des Bebauungsplanänderungsbereiches Nr. 5 - 5. Änderung in der Kernstadt Brakel hinsichtlich der dargestellten Fläche „G“ in eine „SO“-Fläche für großflächigen Einzelhandel - mit einer bestandsorientierten Verkaufsfläche - zu ändern.


a. Planvorstellung

 

Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der gemäß Vorlage einleitet.

 

Der Vorsitzende erteilt Herrn Engel das Wort, der auf die Planungssituation in Bezug auf das umzusetzende Einzelhandelskonzept der Stadt Brakel und den gerade beschlossenen Regionalplan eingeht. Die Planänderung erfolge in Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung (LEPro, insbesondere neuer § 24a).

 

Zur Zeit sei hier ein „SO“ (Sondergebiet) ohne Einschränkung gegeben. Planvariante A sehe (von West nach Ost) „GE“/ „SO1“/ „SO2“, Variante B die Baugebietstypen „GE“/ „SO1“/ „GE“ vor. Eine eventuelle Erweiterung des „Möbelkreises“ beispielsweise könne im Rahmen von „GE“ (Gewerbegebiet) über die sog. Atypikdarlegung erfolgen, nach der keine schädlichen Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich zu erwarten wären.

 

Beschluss (ergänzt):

 

Der Ausschuss beschließt bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich, den vorgestellten Planvorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 - 5. Änderung „Oberes Königsfeld" in der Kernstadt Brakel - Variante B mit den Baugebietstypen (von West nach Ost) „GE“/ „SO“/ „GE“ - für das weitere Verfahren vorzusehen.

 

 

b. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt.

 

Es ergeben sich diverse Verständnisfragen der Ausschussmitglieder zur Entwicklung der Bauflächen- und Baugebietstypen im Flächennutzungsplan.