Sitzung: 17.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 208/2014-2020
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 03.06.2013 wie folgt zu ändern:
Nr. |
streichen |
ersetzen |
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1 |
Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung Elternbeiträge für den Besuch der
offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:
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Artikel I Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung Elternbeiträge für den Besuch der
offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:
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2 |
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Artikel II Die
Satzungsänderung tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. |
StOVR Frischemeier teilt mit, dass das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der OGS im Primabereich in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 03.06.2013 dahingehend geändert habe, dass der Höchstbetrag von 150,00 € auf 170,00 € hochgestuft werde. Die Satzung müsse dementsprechend angepasst werden, so StOVR Frischemeier.
Auf Nachfrage von Ratsherr Schulte teilt StOVR Frischemeier, dass im Primarbeireich der OGS bei „10 Fällen“ der Höchstbetrag von 170,00 € erhoben werde.