Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 03.06.2013 wie folgt zu ändern:

 

Nr.

streichen

ersetzen

1

 

 

Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung

Elternbeiträge für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:

 

Jahresbruttoeinkommen

EURO

mtl. Beitrag

EURO

bis 15.000,00

15,00

bis 20.500,00

24,00

bis 27.000,00

37,00

bis 34.500,00

54,00

bis 43.000,00

80,00

bis 52.500,00

105,00

bis 62.000,00

128,00

über 62.000,00

150,00

Artikel I

 

Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung

Elternbeiträge für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:

 

Jahresbruttoeinkommen

EURO

mtl. Beitrag

EURO

bis 15.000,00

15,00

bis 20.500,00

24,00

bis 27.000,00

37,00

bis 34.500,00

54,00

bis 43.000,00

80,00

bis 52.500,00

105,00

bis 62.000,00

128,00

über 62.000,00

170,00

2

 

Artikel II

 

Die Satzungsänderung tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 


StOVR Frischemeier teilt mit, dass das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der OGS im Primabereich in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 03.06.2013 dahingehend geändert habe, dass der Höchstbetrag von 150,00 € auf 170,00 € hochgestuft werde. Die Satzung müsse dementsprechend angepasst werden, so StOVR Frischemeier.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Schulte teilt StOVR Frischemeier, dass im Primarbeireich der OGS bei „10 Fällen“ der Höchstbetrag von 170,00 € erhoben werde.