Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 4, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel stimmt bei 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich der nachstehenden Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 und den Wirtschaftsplänen des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2015 zu.

 

Haushaltssatzung

der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2015

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 10.02.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit                                                                       

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                  24.782.882,00 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                      26.878.849,07 €

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                           24.572.412,00 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                           26.247.445,07 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                               2.586.513,00 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                               4.236.613,10 €

festesetzt.

 

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

                                                                                                366.000,00 €

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf                           

2.095.967,07 €

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf                                         3.000.000,00 €

festgesetzt.

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

  (Grundsteuer A) auf                                                                    240 v.H.

1.2   für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                                                   423 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer auf                                                                      415 v.H.

 

§ 7

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.

 

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:

1.   wenn sie nicht einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen  im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:

1.   bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,

2.   bei der Umschuldung von Krediten,

3.   bei inneren Verrechnungen,

4.   wenn sie durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind,

5.   wenn sie nicht einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,

6.   über 15.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des Jahresabschlusses erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der Größenordnung in die Zuständigkeit des Kämmerers.

 

Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.

 

 

 

 

Im Nachgang zum Tagesordnungspunkt lässt Bürgermeister Temme zu Protokoll gegeben:

Nach Rücksprache mit dem Städte- und Gemeindebund NRW unterliegt die Veranstaltung „Summer-City-Beats“ nicht der Vergnügungssteuersatzung, da es sich um keine Tanzveranstaltung gewerblicher Art handelt.


Bürgermeister Temme informiert aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, in dem die Fraktionen ihre Änderungsanträge zum Haushaltsplanwurf 2015 gestellt haben. StOI Schlenhardt habe daraufhin die vorliegende Tischvorlage ausgearbeitet. Er bittet sodann die Fraktionssprecher ihre Haushaltsreden vorzutragen.

 

CDU-Fraktion

 

Ratsherr Hanisch betont in seiner Rede, dass die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit oberste Priorität für die Fraktion habe. Diese könne nur erhalten bleiben, wenn weiterhin sparsam und verantwortungsvoll gewirtschaftet werde. Dazu gehöre, Investitionen zielgerichtet und mit Augenmaß umzusetzen. Man käme nicht umhin, bei der Vielzahl der Projekte Prioritäten zu setzen und einiges, was zwar wünschenswert wäre, aber nicht dringend erforderlich sei, streichen zu müssen.

 

Ratsherr Hanisch erklärt für die CDU-Fraktion dem Haushalt 2015 zustimmen zu wollen.

 

Die Rede ist als Anlage 1 beigefügt.

 

SPD-Fraktion

 

Der Fraktionsvorsitzende Multhaupt verweist auf das Defizit von 2,3 Mio. €, mit welchem der Haushalt 2015 schließe. Dieses Defizit könne nur durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage kompensiert werden. Dieses Ergebnis habe bei der Einbringung des Haushaltes innerhalb der Fraktion für viele Spekulationen, Bedenken und „Bauchschmerzen“ gesorgt, gerade im Hinblick auf die Ausgleichsrücklage, welche dann gegen null € tendieren würde. Auch er betont, dass alle Ausgaben, jede Planung und Investition auf Nutzen, Notwendigkeit und Finanzierbarkeit hin überprüft werden müsse.

 

Abschließend erklärt Ratsherr Multhaupt für die SPD-Fraktion dem Haushalt 2015 zustimmen zu wollen.

 

Die Rede ist als Anlage 2 beigefügt.

 

UWG/CWG-Fraktion

 

Ratsherr Tobisch verweist auf die zwei prägenden Punkte zum Haushalt 2015, dem Bau der Schulmensa und der Flüchtlingsunterkunft. Mit diesem Haushalt würde der Rat mit den über Jahren konsequenten Einsparmaßnahmen der Vorgänger brechen; die Ausgleichsrücklage sei so gut wie aufgebraucht.

 

Ratsherr Tobisch teilt mit, dass die UWG/CWG-Fraktion dem Haushalt 2015 zustimmen werde.

 

Die Rede ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

In seiner Haushaltsrede führt Ratsherr Schulte 8 Anmerkungen, Hinweise und Wünsche auf, u. a. zu den Themen Gesamtschule und Mensa, Standort des Asylbewerberheims und Hilfen für Flüchtlinge. Die Verschuldung steige diesem Jahr nach mehr als 15 Jahren, die überwiegend durch Schuldenabbau gekennzeichnet waren. Dies könne nur verantwortet werden, wenn in den nächsten Jahren gespart würde. Seine Bitte geht an die Verwaltung, eine angemessene Erhöhung der Grundsteuer A im Haushalt 2016 vorzunehmen.

 

Ratsherr Schulte erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Haushalts 2015 zuzustimmen.

 

Die Rede ist als Anlage 4 beigefügt.

 

 

Bürgermeister Temme dankt abschließend allen Rednern für ihre Ausführungen zum Haushalt 2015. Sodann bittet er um Stellungahmen zu den Anträgen.

 

Auf die Anfrage des Ratsherrn Heilemann bezüglich Vergnügungssteuer zum „Summer-City-Beats“-Festivals erklärt Bürgermeister Temme, eine entsprechende Anfrage beim Städte- und Gemeindebund stellen zu wollen.

 

Ratsherr Hanisch erklärt sodann die Rücknahme des im Haupt- und Finanzausschuss gestellten Antrages auf Streichung des Verpflichtungsermächtigungsvermerks für das Jahr 2016 für den Grunderwerb des Baugebiets Hembsen.

Ratsherr Multhaupt wendet dazu ein, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag zum Haushalt aus dem Grund nicht gestellt habe, da die CDU diesen aufgenommen hätte. Er bittet aufgrund dessen um Sitzungsunterbrechung, zur Beratung innerhalb der Fraktion. Auf seinen Antrag hin lässt der Bürgermeister die Sitzung um 20:17 Uhr unterbrechen.

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 20:26 Uhr erklärt Ratsherr Multhaupt für die SPD-Fraktion, dass diese für die Streichung des Verpflichtungsermächtigungsvermerks stimmen werde.

Die Ratsherren Tobisch und Schulte schließen sich seiner Meinung an.

 

Ratsherr Multhaupt stellt zum Bau der Mensa die Frage, warum man sich für die Variante Cook & Chill entschieden habe.

Bürgermeister Temme begrüßt daraufhin nochmals Frau Florsch (Leiterin Gesamtschule Brakel) und bittet um ihre Erläuterungen hierzu. Frau Florsch führt aus, dass 3 Optionen besprochen worden seien. Letztendlich habe man sich u. a. auch aus wirtschaftlichen Erwägungen hin für die Variante „Cook & Chill“ entschieden.

 

Auf die Frage des Ratsherrn Multhaupt an Ratsherrn Hanisch erklärt dieser, den gestellten Antrag, die Mittagsverpflegung der Gesamtschule seitens der Verwaltung auf eine preiswertere Variante prüfen zu lassen, um die hohen Einrichtungskosten für die Mensa zu reduzieren, streichen zu wollen.

 

Ratsherr Wintermeyer teilt mit, dass die UWG/CWG-Fraktion dem Haushalt nur zustimmen werde, sollten die Anträge, so wie sie im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen wurden, entschieden werden. Der durch die UWG/CWG-Fraktion gestellte Antrag hinsichtlich Einstellung finanzieller Mittel für die „Schulsozialarbeit“ sehe er durch die „Mehrheitsfraktion“ bereits als abgelehnt.

 

Auch Ratsherr Multhaupt beanstandet, dass das Votum der Ausschüsse hier übergangen werde. Ratsherr Hanisch teilt dazu mit, dass hierzu die Entscheidung innerhalb der Fraktion getroffen wurde, deswegen erwarte er hier keine Meinungsänderung.

 

Der seitens StOVR Frischemeier vorgeschlagene Kompromiss, das die Mittel für die Schulsozialarbeit in den Haushalt mit einem Sperrvermerk eingestellt werden könnten, wird seitens der CDU-Fraktion abgelehnt.

 

Bürgermeister Temme lässt wie folgt über die einzelnen Anträge abstimmen:

 

Antrag

Beschluss

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Hundesteuersatzung zu überarbeiten und an das Niveau der Nachbarstädte des Kreises Höxter anzupassen.

 

einstimmig

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergnügungssteuersatzung auf die Möglichkeiten einer neuen Berechnungsmethode hin zu überprüfen, um gegebenenfalls Mehreinnahmen erzielen zu können.

 

einstimmig

Im Rahmen des Haushaltsvollzugs soll der Verwaltung das Ziel gesetzt werden, die Aufwandspositionen um 10% zu kürzen, bei denen eine Einsparung möglich ist. Eine Ausnahme stellen die Bereiche dar, in denen die Stadt aufgrund von Gesetzen, Verträgen und Ratsbeschlüssen zur Leistung der Auszahlungen verpflichtet ist. Ausgenommen werden die Vereinsfördermittel.

 

mehrheitlich

1 Nein-Stimme

Die vorgesehene Investition in eine Lehrküche in Höhe von 25.000 € soll zugunsten der Erneuerung eines Technikraumes im gleichen Schulgebäude mit einem Ansatz in gleicher Höhe zurückgestellt werden.

 

einstimmig

2 Enthaltungen

Die Neubeschaffung einer Schließanlage für den Schulcampus soll gestrichen werden.

 

einstimmig

Der Ansatz für die Beschaffung von Spielgeräten mit einem Anschaffungswert von über 410 € sollte um 10.000 € auf einen Ansatz von 30.000 € gekürzt werden.

 

mehrheitlich

1 Nein-Stimme

Der Ansatz für die Beschaffung von Beschilderung für die Wanderwege sollte wie von der Verwaltung vorgeschlagen um 9.000 € auf einen Ansatz von 7.000 € gekürzt werden.

 

mehrheitlich

1 Nein-Stimme

Die Erneuerung der Fensterfront am Dorfgemeinschaftshaus Bökendorf soll bis zur weiteren Prüfung mit einem Sperrvermerk versehen werden.

 

einstimmig

Die Neuerstellung einer Parkfläche am „Bökendorfer Grund“ soll auf den Ansatz von 30 T€ bei einem Eigenanteil von 10 T€ verringert werden.

 

einstimmig

Die Maßnahme rund um das Stadtteilzentrum soll auf den Ansatz von 50 T€ bei einem Eigenanteil von 15 T€ gekürzt werden.

 

einstimmig

Der Verpflichtungsermächtigungsvermerk für das Jahr 2016 für den Grunderwerb des Baugebietes Hembsen wird beibehalten.

 

mehrheitlich

18 Ja-Stimmen

15 Nein-Stimmen

Die Mittel der Arbeitskraft für die Schulsozialarbeit in Höhe von 5.400 € sollen in den Haushalt aufgenommen werden.

 

mehrheitlich abgelehnt

16 Ja-Stimmen

Im Bereich Leistungen für Asylbewerber sind die Mittel für die vorläufige Unterbringung um 25 T€ zu erhöhen. Ebenso sind 80 T€ für die Ersteinrichtung der anzumietenden Objekte sowie der Flüchtlingsunterkunft einzustellen.

 

einstimmig

Für den Bau des Kletterzentrums sind sowohl die Mittel für den Zuschuss an den Deutschen Alpenverein sowie die entsprechenden Einnahmepositionen im Haushaltsplan zu ergänzen.

 

einstimmig

Für den Bau der Flüchtlingsunterkunft sind die Mittel im Wirtschaftsplan einzustellen. Ebenso ist die Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe einzustellen.

 

einstimmig

Für die Aufstockung der Mensa sind in diesem Jahr weitere 700 T€ in den Wirtschaftsplan Kubra aufzunehmen. Ebenso ist für diese Maßnahme die geplante Kreditaufnahme in gleicher Höhe anzupassen.

 

einstimmig

Für die Außenanlagen der Mensa ist für das Jahr 2016 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 130 T€ einzustellen.

 

einstimmig