Sitzung: 10.02.2015 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: 205/2014-2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel stimmt bei 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich der nachstehenden Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 und den Wirtschaftsplänen des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2015 zu.
Haushaltssatzung
der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 10.02.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der
Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag
der Erträge auf 24.782.882,00
€
Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 26.878.849,07
€
im
Finanzplan mit
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 24.572.412,00
€
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 26.247.445,07
€
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitions-
tätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 2.586.513,00 €
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitions-
tätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 4.236.613,10 €
festesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf
366.000,00
€
festgesetzt.
§ 4
Die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
2.095.967,07 €
festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen
werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern
werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 240
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 423
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 415
v.H.
§ 7
Ein
Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.
§ 8
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:
1.
wenn sie nicht einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW
sind unerheblich:
1.
bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,
2.
bei der Umschuldung von Krediten,
3.
bei inneren Verrechnungen,
4.
wenn sie durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt
sind,
5.
wenn sie nicht einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,
6.
über 15.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.
Über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des
Jahresabschlusses erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der
Größenordnung in die Zuständigkeit des Kämmerers.
Alle erheblichen
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.
Im Nachgang zum Tagesordnungspunkt lässt Bürgermeister Temme zu Protokoll gegeben:
Nach Rücksprache mit dem Städte- und Gemeindebund NRW unterliegt die
Veranstaltung „Summer-City-Beats“ nicht der Vergnügungssteuersatzung, da es
sich um keine Tanzveranstaltung gewerblicher Art handelt.
Bürgermeister Temme informiert aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, in dem die Fraktionen ihre Änderungsanträge zum Haushaltsplanwurf 2015 gestellt haben. StOI Schlenhardt habe daraufhin die vorliegende Tischvorlage ausgearbeitet. Er bittet sodann die Fraktionssprecher ihre Haushaltsreden vorzutragen.
CDU-Fraktion
Ratsherr Hanisch betont in seiner Rede, dass die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit oberste Priorität für die Fraktion habe. Diese könne nur erhalten bleiben, wenn weiterhin sparsam und verantwortungsvoll gewirtschaftet werde. Dazu gehöre, Investitionen zielgerichtet und mit Augenmaß umzusetzen. Man käme nicht umhin, bei der Vielzahl der Projekte Prioritäten zu setzen und einiges, was zwar wünschenswert wäre, aber nicht dringend erforderlich sei, streichen zu müssen.
Ratsherr Hanisch erklärt für die CDU-Fraktion dem Haushalt 2015 zustimmen zu wollen.
Die Rede ist als Anlage 1 beigefügt.
SPD-Fraktion
Der Fraktionsvorsitzende Multhaupt verweist auf das Defizit von 2,3 Mio. €, mit welchem der Haushalt 2015 schließe. Dieses Defizit könne nur durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage kompensiert werden. Dieses Ergebnis habe bei der Einbringung des Haushaltes innerhalb der Fraktion für viele Spekulationen, Bedenken und „Bauchschmerzen“ gesorgt, gerade im Hinblick auf die Ausgleichsrücklage, welche dann gegen null € tendieren würde. Auch er betont, dass alle Ausgaben, jede Planung und Investition auf Nutzen, Notwendigkeit und Finanzierbarkeit hin überprüft werden müsse.
Abschließend erklärt Ratsherr Multhaupt für die SPD-Fraktion dem Haushalt 2015 zustimmen zu wollen.
Die Rede ist als Anlage 2 beigefügt.
UWG/CWG-Fraktion
Ratsherr Tobisch verweist auf die zwei prägenden Punkte zum Haushalt 2015, dem Bau der Schulmensa und der Flüchtlingsunterkunft. Mit diesem Haushalt würde der Rat mit den über Jahren konsequenten Einsparmaßnahmen der Vorgänger brechen; die Ausgleichsrücklage sei so gut wie aufgebraucht.
Ratsherr Tobisch teilt mit, dass die UWG/CWG-Fraktion dem Haushalt 2015 zustimmen werde.
Die Rede ist als Anlage 3 beigefügt.
Bündnis 90/Die Grünen
In seiner Haushaltsrede führt Ratsherr Schulte 8 Anmerkungen, Hinweise und Wünsche auf, u. a. zu den Themen Gesamtschule und Mensa, Standort des Asylbewerberheims und Hilfen für Flüchtlinge. Die Verschuldung steige diesem Jahr nach mehr als 15 Jahren, die überwiegend durch Schuldenabbau gekennzeichnet waren. Dies könne nur verantwortet werden, wenn in den nächsten Jahren gespart würde. Seine Bitte geht an die Verwaltung, eine angemessene Erhöhung der Grundsteuer A im Haushalt 2016 vorzunehmen.
Ratsherr Schulte erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Haushalts 2015 zuzustimmen.
Die Rede ist als Anlage 4 beigefügt.
Bürgermeister Temme dankt abschließend allen Rednern für ihre Ausführungen zum Haushalt 2015. Sodann bittet er um Stellungahmen zu den Anträgen.
Auf die Anfrage des Ratsherrn Heilemann bezüglich Vergnügungssteuer zum „Summer-City-Beats“-Festivals erklärt Bürgermeister Temme, eine entsprechende Anfrage beim Städte- und Gemeindebund stellen zu wollen.
Ratsherr Hanisch erklärt sodann die Rücknahme des im Haupt- und Finanzausschuss gestellten Antrages auf Streichung des Verpflichtungsermächtigungsvermerks für das Jahr 2016 für den Grunderwerb des Baugebiets Hembsen.
Ratsherr Multhaupt wendet dazu ein, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag zum Haushalt aus dem Grund nicht gestellt habe, da die CDU diesen aufgenommen hätte. Er bittet aufgrund dessen um Sitzungsunterbrechung, zur Beratung innerhalb der Fraktion. Auf seinen Antrag hin lässt der Bürgermeister die Sitzung um 20:17 Uhr unterbrechen.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 20:26 Uhr erklärt Ratsherr Multhaupt für die SPD-Fraktion, dass diese für die Streichung des Verpflichtungsermächtigungsvermerks stimmen werde.
Die Ratsherren Tobisch und Schulte schließen sich seiner Meinung an.
Ratsherr Multhaupt stellt zum Bau der Mensa die Frage, warum man sich für die Variante Cook & Chill entschieden habe.
Bürgermeister Temme begrüßt daraufhin nochmals Frau Florsch (Leiterin Gesamtschule Brakel) und bittet um ihre Erläuterungen hierzu. Frau Florsch führt aus, dass 3 Optionen besprochen worden seien. Letztendlich habe man sich u. a. auch aus wirtschaftlichen Erwägungen hin für die Variante „Cook & Chill“ entschieden.
Auf die Frage des Ratsherrn Multhaupt an Ratsherrn Hanisch erklärt dieser, den gestellten Antrag, die Mittagsverpflegung der Gesamtschule seitens der Verwaltung auf eine preiswertere Variante prüfen zu lassen, um die hohen Einrichtungskosten für die Mensa zu reduzieren, streichen zu wollen.
Ratsherr Wintermeyer teilt mit, dass die UWG/CWG-Fraktion dem Haushalt nur zustimmen werde, sollten die Anträge, so wie sie im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen wurden, entschieden werden. Der durch die UWG/CWG-Fraktion gestellte Antrag hinsichtlich Einstellung finanzieller Mittel für die „Schulsozialarbeit“ sehe er durch die „Mehrheitsfraktion“ bereits als abgelehnt.
Auch Ratsherr Multhaupt beanstandet, dass das Votum der Ausschüsse hier übergangen werde. Ratsherr Hanisch teilt dazu mit, dass hierzu die Entscheidung innerhalb der Fraktion getroffen wurde, deswegen erwarte er hier keine Meinungsänderung.
Der seitens StOVR Frischemeier vorgeschlagene Kompromiss, das die Mittel für die Schulsozialarbeit in den Haushalt mit einem Sperrvermerk eingestellt werden könnten, wird seitens der CDU-Fraktion abgelehnt.
Bürgermeister Temme lässt wie folgt über die einzelnen Anträge abstimmen:
Antrag |
Beschluss |
Die Verwaltung wird beauftragt, die Hundesteuersatzung zu überarbeiten und an das Niveau der Nachbarstädte des Kreises Höxter anzupassen. |
einstimmig |
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergnügungssteuersatzung auf die Möglichkeiten einer neuen Berechnungsmethode hin zu überprüfen, um gegebenenfalls Mehreinnahmen erzielen zu können. |
einstimmig |
Im Rahmen des Haushaltsvollzugs soll der Verwaltung das Ziel gesetzt werden, die Aufwandspositionen um 10% zu kürzen, bei denen eine Einsparung möglich ist. Eine Ausnahme stellen die Bereiche dar, in denen die Stadt aufgrund von Gesetzen, Verträgen und Ratsbeschlüssen zur Leistung der Auszahlungen verpflichtet ist. Ausgenommen werden die Vereinsfördermittel. |
mehrheitlich 1 Nein-Stimme |
Die vorgesehene Investition in eine Lehrküche in Höhe von 25.000 € soll zugunsten der Erneuerung eines Technikraumes im gleichen Schulgebäude mit einem Ansatz in gleicher Höhe zurückgestellt werden. |
einstimmig 2 Enthaltungen |
Die Neubeschaffung einer Schließanlage für den Schulcampus soll gestrichen werden. |
einstimmig |
Der Ansatz für die Beschaffung von Spielgeräten mit einem Anschaffungswert von über 410 € sollte um 10.000 € auf einen Ansatz von 30.000 € gekürzt werden. |
mehrheitlich 1 Nein-Stimme |
Der Ansatz für die Beschaffung von Beschilderung für die Wanderwege sollte wie von der Verwaltung vorgeschlagen um 9.000 € auf einen Ansatz von 7.000 € gekürzt werden. |
mehrheitlich 1 Nein-Stimme |
Die Erneuerung der Fensterfront am Dorfgemeinschaftshaus Bökendorf soll bis zur weiteren Prüfung mit einem Sperrvermerk versehen werden. |
einstimmig |
Die Neuerstellung einer Parkfläche am „Bökendorfer Grund“ soll auf den Ansatz von 30 T€ bei einem Eigenanteil von 10 T€ verringert werden. |
einstimmig |
Die Maßnahme rund um das Stadtteilzentrum soll auf den Ansatz von 50 T€ bei einem Eigenanteil von 15 T€ gekürzt werden. |
einstimmig |
Der Verpflichtungsermächtigungsvermerk für das Jahr 2016 für den Grunderwerb des Baugebietes Hembsen wird beibehalten. |
mehrheitlich 18 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen |
Die Mittel der Arbeitskraft für die Schulsozialarbeit in Höhe von 5.400 € sollen in den Haushalt aufgenommen werden. |
mehrheitlich abgelehnt 16 Ja-Stimmen |
Im Bereich Leistungen für Asylbewerber sind die Mittel für die vorläufige Unterbringung um 25 T€ zu erhöhen. Ebenso sind 80 T€ für die Ersteinrichtung der anzumietenden Objekte sowie der Flüchtlingsunterkunft einzustellen. |
einstimmig |
Für den Bau des Kletterzentrums sind sowohl die Mittel für den Zuschuss an den Deutschen Alpenverein sowie die entsprechenden Einnahmepositionen im Haushaltsplan zu ergänzen. |
einstimmig |
Für den Bau der Flüchtlingsunterkunft sind die Mittel im Wirtschaftsplan einzustellen. Ebenso ist die Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe einzustellen. |
einstimmig |
Für die Aufstockung der Mensa sind in diesem Jahr weitere 700 T€ in den Wirtschaftsplan Kubra aufzunehmen. Ebenso ist für diese Maßnahme die geplante Kreditaufnahme in gleicher Höhe anzupassen. |
einstimmig |
Für die Außenanlagen der Mensa ist für das Jahr 2016 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 130 T€ einzustellen. |
einstimmig |
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