Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

VA Bohnenberg gibt den Mitgliedern des Bauausschusses einen detaillierten Überblick in der Angelegenheit.

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

Herr Rudolf Erkeling

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; es besteht kein Erfordernis, sich an dieser Stelle planerisch mit der angesprochenen Thematik zu befassen. (Im Rahmen der ersten Planänderung zum Urplan bzw. des konkreten Ausbaus ist ein praktikabler Ansatz zum Tragen gekommen.)

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Herrn Rudolf Erkeling zur Beibehaltung der aktuellen Ausbausituation und Dimensionierung des Kurvenverlaufs vom hergestellten Wendehammer zum östlich verlaufenden Wirtschaftsweg aus v.g. Gründen einstimmig zur Kenntnis.

 

 

Burkhard Erkeling e.K. Containerdienst

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zurückzuweisen; nach Anregung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist - im Hinblick auf die Erhaltung einer seit 2008 avisierten Erweiterungsoption mittels Heranziehung des Flurstückes 25 für die Errichtung eines Containerabstellplatzes unter Anwendung des vorliegenden Vertrages mit der Stadt Brakel als baurechtlich anzuerkennende und daher gesicherte Erschließung - letztgenanntes Grundstück mit in den Festsetzungs-Teil des Planentwurfes aufgenommen worden und aufgrund dessen die o.g. Baugenehmigung erteilt worden. Die anderen Flurstücke als mögliche Erweiterung zu sehen, ist rein hypothetisch, zumal offensichtlich seit 17 Jahren kein Ankauf/ keine dahingehende Veräußerung erfolgen konnte. Man würde sich andernfalls als Plangeber auf rechtlich unsicheres Terrain begeben, da die Erschließungsfrage für die zusätzlichen Grundstücke unbeantwortet bleiben müsste. Ziel des Planentwurfes ist es schließlich, die tatsächlich hergestellte Erschließungsanlage planungsrechtlich abzusichern und eine Anpassung an den tatsächlichen und eigentumsmäßig gesicherten Bestand vorzunehmen; in diesem Zusammenhang nicht in Anspruch genommene und daher nicht mehr benötigte Gewerbeflächen sollen mangels Bedarf an dieser Stelle für ein Industriegebiet in seiner jetzigen planungsrechtlichen Form zurückgenommen werden. Außerdem steht die unten aufgeführte Absichtsbekundung aus der Nachbarschaft einer solchen Betriebsflächenhinzunahme unter Einbeziehung der Flurstücke 23 und 24 als „Paket“ entgegen. Diese verbleiben daher im aufzuhebenden Planteil.

 

Anzumerken ist, dass die Begründung auf die Notwendigkeit der Herausnahme von Flächen abstellt; die Erschließungsbeitragsveranlagung ist nur Ausfluss hieraus. Nach Aufhebung eines Planteiles wird der betroffene Bereich nach den tatsächlichen Gegebenheiten entweder als Innen- oder Außenbereich einzustufen sein, was einen planungsrechtlich völlig normalen Vorgang darstellt und einer - nur behördenverbindlichen - Ausweisung im Flächennutzungsplan nicht widerspricht. Sollte eine gewerbliche Nutzung irgendwann infrage kommen, könnte hierfür ein Bebauungsplanverfahren initiiert werden.

 

Beschluss:

Der Bauausschuss weist die Stellungnahme des Burkhard Erkeling e.K. Containerdienst zur Einbeziehung der Flurstücke 23 und 24 in den „aktiven“ Teil des Bebauungsplanentwurfes als Erweiterungsfläche für seinen Betrieb aus v.g. Gründen bei 1 Stimmenthaltung einstimmig zurück.

 

 

Benachbarte Grundstückseigentümerin (Flurstück 24)

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der benachbarten Grundstückseigentümerin (Flurstück 24), die vorliegende Planung mit teilweiser Aufhebung ausdrücklich zu begrüßen und zu erklären, dass sie nicht beabsichtige, ihr Grundstück zu veräußern oder einer gewerblichen Nutzung zuzuführen, einstimmig zur Kenntnis.

 

 

b. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden

 

Bundesanstalt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; mit Bauhöhen von über 30m wird bei einer späteren Umsetzung dieser Planung - nach dem Bebauungsplanverfahren - nicht zu rechnen sein.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Bundesanstalt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr zur Voraussetzung, dass bauliche Anlagen - einschließlich untergeordneter Gebäudeteile - eine Höhe von 30m nicht überschreiten, aus v.g. Gründen einstimmig zur Kenntnis.

 

 

Westfalen Weser Netz GmbH

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; Teile der betroffenen Wegeflächen liegen im Aufhebungsbereich bzw. Industriegebiet, sollen aber nach heutigem Erkenntnisstand als solche weitergenutzt und nicht veräußert werden.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Hinweis der Westfalen Weser Netz GmbH zum Vorhandensein von Mittelspannungskabeln aus v.g. Gründen einstimmig zur Kenntnis.

 

 

c. Satzungsbeschluss

 

Beschluss:

Der Bauausschuss schlägt dem Rat bei 1 Stimmenthaltung einstimmig vor, den Bebauungsplan Nr. 6 - 3. Änderung mit teilweiser Aufhebung „Königsfeld Ost“ in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Südwesten der Kernstadt Brakel, südlich der Bahnlinie und östlich der Warburger Straße im Bereich der südlichen Verlängerung der Straße Am Königsfeld, schließt sich hieran südlich an und befindet sich zwischen dem derzeitigen Gewerbegebiet und dem Radweg.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 51 die Flurstücke 185 tlw., 182, 183, 184, 10, 131 tlw., 158, 17, 159, 19, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 27 sowie in der Flur 20 die Flurstücke 270, 67 tlw., 82 tlw., 83 tlw.

 

 

d. Zusammenfassende Erklärung

 

Die zusammenfassende Erklärung hat vorgelegen.