Sitzung: 05.02.2015 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 152/2014-2020
VA Bohnenberg gibt den Mitgliedern des Bauausschusses einen detaillierten Überblick in der Angelegenheit.
a. Beratung von Stellungnahmen aus der
Offenlegung
Herr Rudolf
Erkeling
Die Verwaltung schlägt vor,
diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; es besteht kein Erfordernis, sich
an dieser Stelle planerisch mit der angesprochenen Thematik zu befassen. (Im
Rahmen der ersten Planänderung zum Urplan bzw. des konkreten Ausbaus ist ein
praktikabler Ansatz zum Tragen gekommen.)
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Herrn Rudolf Erkeling zur Beibehaltung der aktuellen Ausbausituation und Dimensionierung des Kurvenverlaufs vom hergestellten Wendehammer zum östlich verlaufenden Wirtschaftsweg aus v.g. Gründen einstimmig zur Kenntnis.
Burkhard Erkeling e.K. Containerdienst
Die Verwaltung schlägt vor,
diese Stellungnahme zurückzuweisen; nach Anregung im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung ist - im Hinblick auf die Erhaltung einer seit 2008
avisierten Erweiterungsoption mittels Heranziehung des Flurstückes 25 für die
Errichtung eines Containerabstellplatzes unter Anwendung des vorliegenden
Vertrages mit der Stadt Brakel als baurechtlich anzuerkennende und daher
gesicherte Erschließung - letztgenanntes Grundstück mit in den
Festsetzungs-Teil des Planentwurfes aufgenommen worden und aufgrund dessen die
o.g. Baugenehmigung erteilt worden. Die anderen Flurstücke als mögliche
Erweiterung zu sehen, ist rein hypothetisch, zumal offensichtlich seit 17
Jahren kein Ankauf/ keine dahingehende Veräußerung erfolgen konnte. Man würde
sich andernfalls als Plangeber auf rechtlich unsicheres Terrain begeben, da die
Erschließungsfrage für die zusätzlichen Grundstücke unbeantwortet bleiben
müsste. Ziel des Planentwurfes ist es schließlich, die tatsächlich hergestellte
Erschließungsanlage planungsrechtlich abzusichern und eine Anpassung an den
tatsächlichen und eigentumsmäßig gesicherten Bestand vorzunehmen; in diesem
Zusammenhang nicht in Anspruch genommene und daher nicht mehr benötigte
Gewerbeflächen sollen mangels Bedarf an dieser Stelle für ein Industriegebiet
in seiner jetzigen planungsrechtlichen Form zurückgenommen werden. Außerdem
steht die unten aufgeführte Absichtsbekundung aus der Nachbarschaft einer solchen
Betriebsflächenhinzunahme unter Einbeziehung der Flurstücke 23 und 24 als
„Paket“ entgegen. Diese verbleiben daher im aufzuhebenden Planteil.
Anzumerken
ist, dass die Begründung auf die Notwendigkeit der Herausnahme von Flächen
abstellt; die Erschließungsbeitragsveranlagung ist nur Ausfluss hieraus. Nach
Aufhebung eines Planteiles wird der betroffene Bereich nach den tatsächlichen
Gegebenheiten entweder als Innen- oder Außenbereich einzustufen sein, was einen
planungsrechtlich völlig normalen Vorgang darstellt und einer - nur
behördenverbindlichen - Ausweisung im Flächennutzungsplan nicht widerspricht.
Sollte eine gewerbliche Nutzung irgendwann infrage kommen, könnte hierfür ein
Bebauungsplanverfahren initiiert werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss weist die Stellungnahme des Burkhard Erkeling e.K. Containerdienst zur Einbeziehung der Flurstücke 23 und 24 in den „aktiven“ Teil des Bebauungsplanentwurfes als Erweiterungsfläche für seinen Betrieb aus v.g. Gründen bei 1 Stimmenthaltung einstimmig zurück.
Benachbarte Grundstückseigentümerin (Flurstück 24)
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der benachbarten Grundstückseigentümerin (Flurstück 24), die vorliegende Planung mit teilweiser Aufhebung ausdrücklich zu begrüßen und zu erklären, dass sie nicht beabsichtige, ihr Grundstück zu veräußern oder einer gewerblichen Nutzung zuzuführen, einstimmig zur Kenntnis.
b. Beratung von Stellungnahmen aus der
Beteiligung der Behörden
Bundesanstalt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr
Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; mit Bauhöhen von über 30m wird bei einer späteren Umsetzung dieser Planung - nach dem Bebauungsplanverfahren - nicht zu rechnen sein.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Bundesanstalt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr zur Voraussetzung, dass bauliche Anlagen - einschließlich untergeordneter Gebäudeteile - eine Höhe von 30m nicht überschreiten, aus v.g. Gründen einstimmig zur Kenntnis.
Westfalen Weser Netz GmbH
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; Teile der
betroffenen Wegeflächen liegen im Aufhebungsbereich bzw. Industriegebiet,
sollen aber nach heutigem Erkenntnisstand als solche weitergenutzt und nicht
veräußert werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den Hinweis der Westfalen Weser Netz GmbH zum Vorhandensein von Mittelspannungskabeln aus v.g. Gründen einstimmig zur Kenntnis.
c. Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss schlägt dem Rat bei 1 Stimmenthaltung einstimmig vor, den Bebauungsplan Nr. 6 - 3. Änderung mit teilweiser Aufhebung „Königsfeld Ost“ in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Südwesten der Kernstadt Brakel, südlich der Bahnlinie und östlich der Warburger Straße im Bereich der südlichen Verlängerung der Straße Am Königsfeld, schließt sich hieran südlich an und befindet sich zwischen dem derzeitigen Gewerbegebiet und dem Radweg.
Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 51 die Flurstücke 185 tlw., 182, 183, 184, 10, 131 tlw., 158, 17, 159, 19, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 27 sowie in der Flur 20 die Flurstücke 270, 67 tlw., 82 tlw., 83 tlw.
d. Zusammenfassende
Erklärung
Die zusammenfassende Erklärung hat vorgelegen.