Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss stellt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 - 1. Änderung „Vitusstraße / Sepkerweg“ in der Kernstadt Brakel einstimmig fest und beschließt, den festgestellten Bebauungsplanentwurf nebst Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.


Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick auch gemäß Tischvorlage gibt.

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden

 

Kreis Höxter

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zur geforderten Aufteilung der Verkehrsflächen aus Sicht des Brandschutzes aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Die geforderte innere Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen wird bei der Straßenausbauplanung vorgenommen, im Bebauungsplanverfahren ist eine generelle Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen ausreichend.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, der Stellungnahme des Kreises Höxter zur Aufstockung und Ausgestaltung der Verkehrsfläche für den Wendehammer „Sepkerweg“ auf einen Durchmesser von mind. 13m aus u.g. Gründen zu folgen:

 

Die Verkehrsfläche für den Wendehammer ist bisher zu weit reduziert worden (12m Durchmesser) und soll nun auf die geforderten mind. 13m aufgestockt werden, um Feuerwehr und Müllfahrzeugen ein optimales Wenden/ Befahren zu ermöglichen, einhergehend mit der entsprechenden Ausgestaltung (Ausrundungen).

 

 

RWE

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der RWE zu im Plangebiet befindlichen Gasversorgungsleitungen und erforderlichen Detailabstimmungen zur Durchführung von Erschließungsmaßnahmen aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Die Freihaltung vorhandener Versorgungsleitungen von Beeinträchtigungen ist nicht Sache des Bebauungsplanes, sondern seiner baulichen Umsetzung (insb. spätere Erschließungsmaßnahmen), bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen. Abstimmungen hierzu werden rechtzeitig erfolgen.

 

 

e.on

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der e.on zu im Plangebiet befindlichen Versorgungsleitungen ihres Versorgungsnetzes aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Eine Beachtung vorhandener Versorgungsleitungen ist nicht Sache des Bebauungsplanes, sondern seiner baulichen Umsetzung (insb. spätere Erschließungsmaßnahmen).

 

 

Wehrbereichsverwaltung West

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der Wehrbereichsverwaltung West zur Lage des Plangebietes unter einem Abschnitt des militärischen Nachttiefflugsystems in 609 m Höhe aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Konsequenzen für die Planung und deren Umsetzung ergeben sich daraus nicht, da diese Lage offensichtlich zu keinen nennenswerten Störungen des Plangebietes durch den militärischen Flugbetrieb führt.

 

 

Deutsche Telekom AG/ T-Com

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom AG/ T-Com zu im Plangebiet befindlichen Versorgungsleitungen/ Telekommunikationslinien und, im Rahmen des Ausbaus ihres Telekommunikationsnetzes, zum rechtzeitigen Anzeigen der zukünftigen Erschließungsmaßnahmen im Planbereich einstimmig zur Kenntnis.

 

 

b. Offenlegungsbeschluss