Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat einstimmig vor, den Bebauungsplan Nr. 16 - 1. Änderung und Erweiterung mit teilweiser Aufhebung „Nethegau-stadion“ in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Südosten der Kernstadt Brakel nördlich bzw. östlich der L 863 und südlich der Straße Am Hembser Berg im südlichen bzw. südöstlichen Bereich der Wetteren Straße.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 30 die Flurstücke 317 tlw., 316, 299, 312 tlw., 302, 304, 314 tlw. und 310 tlw.


Die Ratsherren Koppi und Koch erklären sich in der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt als befangen.

 

 

VA Bohnenberg gibt den Mitgliedern des Bauausschusses einen detaillierten Überblick anhand der Sitzungsvorlage.

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

Diverse Anlieger des Plangebietes

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; eine Kompensation des entfallenen Straßenraumes als PKW-Zuwegung in das dortige Neubaugebiet ist nicht erforderlich. Die damit verbundene Regelung aus dem Ursprungs-Bebauungsplan wird nicht angetastet. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich u.a. um ein bewusstes Anpassen oder Konkretisieren des bisherigen Bebauungsplanes, das zu einem praktikablen Verkehrsgeschehen führen soll. Dies bedeutet, dass an dem (Fuß-)Wegestatus der angesprochenen Verbindungsstrecken in planungsrechtlicher und praktischer Hinsicht nach aktuellem Sachstand nichts geändert werden muss. Auch wenn die vorhandene Straße nördlich der Bahngleise nicht als Erschließung des Baugebietes dient, bleibt es weiterhin möglich, den Weg am DLRG-Vereinsheim und an der Feuerwehr zu befahren. Hierzu hat eine Ortsbesichtigung stattgefunden (Protokoll s. Anlage), die diesem Befahren zur/ auf die Ostheimer Straße nicht widerspricht. Die bestehenden praktischen Nutzungsmodalitäten bleiben also durch die Planung unberührt. Eine Entlastung der vorhandenen verkehrlichen Andienung in das Neubaugebiet ist keineswegs erforderlich. Zudem besitzt ein Planverfahren keinen verkehrstechnischen Regelungsgehalt über Öffnung oder Sperrung einer Wegeverbindung.

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme diverser Anlieger des Plangebietes zur Kompensation des entfallenen Straßenraumes als PKW-Zuwegung in das dortige Neubaugebiet aus v.g. Gründen einstimmig zur Kenntnis.

 

 

b. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden

 

Stellungnahmen im Sinne von Anregungen und Bedenken oder Hinweisen wurden nicht vorgebracht.

 

 

c. Satzungsbeschluss