Beschluss:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfbericht und den eingeschränkten Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschafts-prüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, vom 02.02.2015.

 

2. In die Prüfung des Jahresabschlusses sind Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO.NRW einbezogen worden. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt diesen hierzu von der INTECON GmbH  Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, gefertigten Prüfungsbericht vom 02.02.2015.

 

3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt mehrheitlich bei 7 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung dem Rat

 

a)     die Feststellung der Jahresabschlusses 2011 vom 02.02.2015

b)     die Entnahme des Jahresfehlbetrages von 2.814.492,02 € aus der Ausgleichsrücklage und

c)     die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters.