Ratsherr Schulte fragt an, wer für die Sauberkeit im Bereich des Bahnhofsgebäudes zuständig ist.

Bürgermeister Spieker teilt zunächst mit, dass an dem Gebäude am Güterbahnhof zwischenzeitlich die Fassade aufbereitet wurde. Die Reinigungspflicht ist grundsätzlich Sache des Eigentümers. In diesem Fall also der Bahn (Bereich der Gleise) und des DRK´s (Umfeld des Gebäudes). Seitens des DRK wird die Außenfassade des Bahnhofes auch noch aufbereitet.