Beschluss: zur Kenntnis genommen

Nach kurzer Einführung von Bürgermeister Spieker gibt StAI Gehle anhand einer Präsentation einen umfassenden Informationsbericht zum Thema „Friedhof“. Neben allgemeinen Regelungen erläutert er insbesondere die verschiedenen Bestattungsformen, Grabarten sowie die Möglichkeiten der Grabpflege. Eine kurze Zusammenfassung hiervon händigt er in Form des aktuellen Friedhofs-Flyers an die Ratsmitglieder aus.

 

Die Verständnisfrage zum Aschestreufeld der Ratsfrau Neu, ob die erforderliche Verfügung zu Lebzeiten formgebunden ist, verneint Herr Gehle.

Wichtig sei, dass diese Verfügung bei der Bestattungsanmeldung im Original der Friedhofsverwaltung vorgelegt werden muss.

Ratsherr Schulte fragt an, ob die zuletzt erworbene Erweiterungsfläche bereits in Nutzung ist und ob auch schon eine Bestattung eines Moslems angefragt wurde. StAI Gehle teilt mit, dass beides derzeit nicht der Fall ist. Zur Zeit wird von der Friedhofsverwaltung u.a. versucht, großzügig angelegte Grünflächen und Pflanzstreifen auf dem „alten“ Teil zu verkleinern, um diese dann als Bestattungsfläche zu nutzen. Bzgl. der Bestattung eines Moslems hat es in der Vergangenheit eine Anfrage beim Bürgermeister gegeben. Dabei ist u.a. auf Erfahrungen anderer Städte hingewiesen worden, in denen großzügig Bestattungsflächen für Moslems angelegt worden sind, aber die Leichen weiterhin per Flugzeug in ihr Heimatland überführt wurden.

 

Er erklärt bezugnehmend auf die Anfrage des Ratsherrn R. Hartmann, dass bei Grabstätten, die bereits zu Lebzeiten erworben werden, die volle Gebühr für das 30-jährige Nutzungsrecht sofort beim Kauf entrichtet werden muss.

 

Ratsherr Allerkamp fragt an, ob Bedarf an einem Friedwald gegeben ist. Bürgermeister Spieker verneint dies.

 

Abschließend dankt Ratsherr Wintermeyer StAI Gehle für den informativen Vortrag.