Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel die Zulassungsregelungen und Standgeldtarife der Jahrmärkte in Brakel für die Jahre 2015 bis 2017 zu beschließen und einzuführen mit einer linearen Erhöhung von 6% bei sämtlichen Geschäftsarten zu beschließen.

 

Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig, dass der durch die Verwaltung vorgeschlagene Festpreis als Mindestgebot zum Bieterverfahren bei der Vergabe der Bierstände gelten soll.


VA Gönnewicht informiert über die geplante lineare Erhöhung der Standgeldtarife im 3-jahres-Rhythmus von 6%. Bezüglich des Bieterverfahrens der Bierstände habe der Bezirksausschuss Brakel in seiner Sitzung am 19.11.2014 beschlossen, dass das Höchstgebot des Vorjahres (2014) das Mindestgebot des aktuellen Jahres entspricht.  

 

Ratsherr Multhaupt spricht sich für die lineare Erhöhung von 6% aus. Er warnt jedoch davor, das Höchstgebot aus dem Vorjahr als Mindestgebot zum Bieterverfahren zu nehmen. So werden die Preise jährlich in die Höhe getrieben und es laufe auf die Gefahr hinaus, dass die Wirte irgendwann dort nicht mehr gewillt sind, mitzubieten.

 

Dieser Meinung schließen sich die Ratsherren Disse, Rissing und Hanisch an. Sie sprechen sich ebenfalls dagegen aus, das Höchstgebot des Vorjahres als Mindestgebot zum Bieterverfahren festzusetzen.

 

Ratsherr Multhaupt bittet den Vorsitzenden um Sitzungsunterbrechung, um der anwesenden Ratsfrau Wellsow, die als stellv. Vorsitzende im Bezirksausschuss Brakel fungiert, das Wort zu erteilen, um direkt aus der Sitzung zu berichten.

Der Vorsitzende erteilt somit das Wort an Ratsfrau Wellsow, diese erklärt, dass der BZA Brakel bei seiner Beschlussfindung „dies nicht so durchdacht habe“. Sie ist der Meinung, dass der BZA Brakel keine Probleme habe, wenn der Betriebsausschuss sich in diesem Punkt entsprechend anders entscheiden würde.

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung hält der Vorsitzende Giefers abschließend fest, dass der durch die Verwaltung vorgeschlagene Festpreis zum Bieterverfahren der Bierstände als Mindestgebot Zustimmung findet.

 

VA Gönnewicht verweist auf die Besonderheit der Gourmet-Meile, der dortige Bierstand werde nicht am Bieterverfahren teilnehmen und ab diesem Jahr das volle Standgeld zahlen.