Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig den Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Brakel als Satzung. Gestrichen wird § 15 Abs. 6, Satz 3 und § 21 Abs. 1 Ziff. 11. (Vorlagepflicht für Prüfbescheinigung). Die Satzung ist als Anlage 5 beigefügt.