Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt jeweils mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung dem Rat der Stadt Brakel über die folgenden Punkte wie folgt zu beschließen:

 

1.            Die Stadt Brakel soll sich als Gesellschafter an der EAM Sammel- und Vorschalt Nord GmbH beteiligen. Sie erwirbt von der EAM Beteiligungen GmbH einen Gesellschaftsanteil in Höhe von ca. 1,044 % am Stammkapital der Gesellschaft. Der an die EAM Beteiligungen GmbH zu erbringende Kaufpreis beträgt ca. € 261,00.

2.            Die Stadt Brakel stimmt in ihrer Stellung als Gesellschafter der EAM Sammel- und Vorschalt Nord GmbH in deren Gesellschafterversammlung der beabsichtigten Satzungsänderung zu.

3.            Die Stadt Brakel stimmt in ihrer Stellung als Gesellschafter der EAM Sammel- und Vorschalt Nord GmbH in deren Gesellschafterversammlung der Abberufung des bisherigen Geschäftsführers und der Bestellung neuer Geschäftsführer(innen) zu.

4.            Die Stadt Brakel stimmt in ihrer Stellung als Gesellschafter der EAM Sammel- und Vorschalt Nord GmbH in deren Gesellschafterversammlung dem beabsichtigten Erwerb von ca. 8,143 % der Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG und dem damit einhergehende anteiligen mittelbaren Erwerb der Töchter- und Enkelgesellschaften der EAM GmbH & Co. KG zu.

5.            Die Stadt Brakel stimmt in ihrer Stellung als Gesellschafter der EAM Sammel- und Vorschalt Nord GmbH in deren Gesellschafterversammlung der beabsichtigten Kreditaufnahme in Höhe von bis zu € 7.344.447,00 zur Finanzierung der auf die Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG entfallenden Einlageverpflichtung zu. Die Stadt Brakel übernimmt für die Finanzierung der Kreditaufnahme durch die EAM Sammel- und Vorschalt Nord GmbH eine anteilige Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital- und Nebenforderungen in Gesamthöhe von bis zu € 82.000,00 gegenüber der finanzierenden Banken.

6.            Die Stadt Brakel übernimmt eine anteilige Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital- und Nebenforderungen in Gesamthöhe von bis zu € 679.000,00 gegenüber dem Bankenkonsortium, das den Kauf der Aktien an der E.ON Mitte AG finanziert hat.

7.            Die Stadt Brakel stimmt der im Gesellschaftsvertrag der Sammel- und Vorschalt Nord GmbH vorgesehenen Thesaurierung der auf sie entfallenden Gewinnanteile aus der EAM Sammel- und Vorschalt Nord GmbH und der Verpflichtung, die ihr von der EAM GmbH & Co. KG bezahlte Avalprovision in die EAM Sammel- und Vorschalt Nord GmbH einzubringen zu. Die Stadt Brakel ist sich bewusst, dass Thesaurierung und Einlageverpflichtung ein kreditähnliches Rechtsgeschäft darstellen.

8.            Zur Umsetzung der vorherigen Beschlüsse wird Herr Bürgermeister Hermann Temme ermächtigt und beauftragt, sämtliche zur Umsetzung der mittelbaren Beteiligung der Stadt Brakel an der EAM GmbH & Co. KG notwendigen Willenserklärungen abzugeben und die notwendigen Verträge, insbesondere den Konsortialvertrag, die Bürgschaftsverträge, die Avalprovisionsvereinbarungen und den Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag, zu unterzeichnen. Herr Bürgermeister Temme  wird weiterhin ermächtigt und beauftragt, den projektbegleitenden Beratern der beitretenden Kommunen für die Gewährleistung der rechtzeitigen Unterzeichnung im Rahmen des Beitrittstermins die dem Beschluss als Anlage beiliegende Vollmacht unter Befreiung von § 181 BGB für die Unterzeichnung zu erteilen.

9.            Der kommunale Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der EAM Sammel- und Vorschalt Nord GmbH wird ermächtigt und beauftragt, sämtlichen zur Umsetzung der mittelbaren Beteiligung der Stadt Brakel an der EAM GmbH & Co. KG notwendigen Willenserklärungen abzugeben, insbesondere der Satzungsänderung, der Abberufung des bisherigen Geschäftsführers und der Bestellung neuer Geschäftsführer(innen), dem beabsichtigten Erwerb von ca. 8,143 % der Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG , der Kreditaufnahme zur Finanzierung der auf die Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG entfallenden Einlageverpflichtung und dem Abschluss der Avalprovisionsvereinbarungen mit den kommunalen Gesellschaftern für die Übernahme anteiliger Bürgschaften für die Kreditaufnahme zuzustimmen.

Der kommunale Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EAM Sammel- und Vorschalt Nord GmbH wird weiterhin ermächtigt und beauftragt, die Geschäftsführung der EAM Sammel- und Vorschalt Nord GmbH bzw. deren jeweiligen organschaftlichen Vertreter anzuweisen, die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung umzusetzen, die weiteren, zur Umsetzung der mittelbaren Beteiligung der Stadt Brakel an der EAM GmbH & Co. KG, notwendigen Willenserklärungen abzugeben und die erforderlichen Verträge, insbesondere den Konsortialvertrag, den Kreditvertrag, die Avalprovisionsvereinbarungen und den Gesellschaftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag über die Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG zu unterzeichnen.

10.         Herr Bürgermeister Temme wird zum kommunalen Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung EAM Sammel- und Vorschalt Nord GmbH bestellt.

 


Bürgermeister Temme führt einleitend aus, dass zwei Hauptmotive für eine kommunale Beteiligung sprechen. Einmal sei dies, weiterhin als Kommune ein Mitspracherecht zu haben, weiter zeige sich eine Beteiligung als durchaus lukrativ an. 

 

StOI Schlenhardt stellt die geplanten Maßnahmen zur kommunalen Beteiligung an der EAM GmbH & Co. KG vor. Hier leiste die Stadt lediglich einen finanziellen Beitrag von 261,00 € Stammkapital, für 80% der rechnerischen Beteiligung sei eine Bürgerschaft zu leisten. Eine Gewinnausschüttung finde nicht statt, da diese Mittel zur Tilgung der Darlehen aufgebracht würden.

 

Zur Frage des Ratsherrn Multhaupt hinsichtlich der Körperschaftssteuer verweist StOI Schlenhardt auf den FAQ und bestätigt, dass diese bei der Stadt nicht anfallen werde.

 

Ratsherr Multhaupt teilt abschließend mit, dass seine Fraktion aufgrund unterschiedlicher Meinungen fraktionsunabhängig abstimmen werde.