Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel den als Anlage beigefügten Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Brakel zu beschließen. Gestrichen wird § 15 Abs. 6, Satz 3 und § 21 Abs. 1 Ziff. 11. (Vorlagepflicht für Prüfbescheinigung). Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift des Rates.


Der Vorsitzende erteilt das Wort an den techn. Leiter Herrn Münstermann. Dieser erklärt zur Satzung die folgende Besonderheit, dass die Stadt Brakel die Vorlagepflicht für die Prüfbescheinigung zur Dichtheitsprüfung aus der Satzung streiche.

 

Auf die Verständnisfrage des Ratsherrn Menke ergänzt der Vorsitzende, dass nur auf Verlangen seitens der Stadt die Prüfbescheinigung vorgelegt werden müsse. Auf Nachfrage der Ratsfrau Beineke informiert Bürgermeister Temme, dass bei Auffälligkeiten bzw. Nichteinhaltung eine ordnungsrechtliche Maßnahme durchgeführt werden könne. Es läge aber wohl im eigenen Interesse jedes Einzelnen, intakte Hausanschlüsse haben zu wollen.