Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung schlägt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen vor, die als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügte Straßenreinigungs- und Gebührensatzung mit Wirkung zum 01. Januar 2008 zu beschließen.


Nach Sachvortrag von StA Düsenberg ergänzt Bürgermeister Spieker, dass zwischenzeitlich alle Städte im Kreis mit einer Ausnahme eine entsprechende Gebührensatzung erlassen haben.

 

Ratsherr Lohre erklärt, dass der Rat in der Vergangenheit stets gegen eine entsprechende Gebührenerhebung war, dieses aber leider nicht weiter vorhergeschoben werden kann.

 

Ratsherr Aßmann spricht sich bezüglich der Ermittlung der Reinigungsgebühren gegen den Flächenmaßstab und für den Frontmeter-Maßstab aus.

 

Bürgermeister Spieker entgegnet, dass diese Festlegung bereits durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 30.11.2006 erfolgt ist.

Auf Nachfrage nach der Regelung in der Mustersatzung teilt StA Düsenberg mit, dass dort auch der Flächenmaßstab zu Grunde gelegt wurde.

 

Bürgermeister Spieker erklärt, dass der Flächenmaßstab die gerechtere Grundlage darstellt. Bei der Ermittlung der Erschließungskosten wird ebenfalls dieser Maßstab angewandt.

 

Nach kurzer Diskussion teilt Ratsherr Aßmann mit, dass die SPD-Fraktion nicht gegen die Gebührenerhebung an sich ist, sondern nur gegen die Berücksichtigung des Flächenmaßstabes.

 

Ratsherr M. Hartmann führt aus, dass rein rechnerisch kaum Differenzen auftreten würden, da große Grundstücke im Normalfall auch eine größere Frontlänge aufwiesen.

 

Ratsherr Wintermeyer hinterfragt die prozentuale Höhe der umzulegenden Kosten.

 

Bürgermeister Spieker erklärt, dass diese nach dem Wegfall der entsprechenden Festsetzung im Straßenreinigungsgesetz im Ermessen der Stadt abzuwägen ist.

 

Auf die Anfrage der Ratsfrau Grewe nach einer Neueinstufung der Drudestraße aufgrund der Grundschulschließung erläutert StA Düsenberg, dass eine ständige Anpassung der Straßenzuordnung erforderlich sein wird.

 

Ratsherr Schulte regt an, im Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel in der Presse einen Hinweis zur Reinigungspflicht an Neujahr zu veröffentlichen.

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Wintermeyer erklärt Bürgermeister Spieker, dass vergleichbar mit den Gebühren für die Müllabfuhr die Straßenreinigungsgebühren auf Grundlage einer sog. „3-Jahres-Schwankung“ ermittelt werden. Ebenso ist es möglich für den Gebührenhaushalt eine Rücklage zu bilden.