Der Altersvorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Zuhörer sowie die Sitzungsteilnehmer.

 

Zu Form und Frist der Einladung ergeben sich keine Bedenken.

 

Anschließend stellt er die Beschlussfähigkeit fest.

 

Die Tagesordnung wird darauf hin wie folgt erledigt: