c.
Zusammenfassende Erklärung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt die zusammenfassende Erklärung zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel - Korridore für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (genau: Ausweisung von Fläche für die Landwirtschaft in jeweilige Sonderbauflächen (S) für Photovoltaik in Brakel bei einer Gegenstimme mehrheitlich zur Kenntnis.
StBOAR Groppe berichtet
über die Einwendungen einzelner Stellen aus der Offenlegung und geht mit dem
Ratsmitgliedern die einzelnen Einwände, wie nachfolgend näher aufgeführt,
durch.
a. Beratung von Stellungnahmen aus
der Offenlegung
Landwirtschaftskammer
NRW
Ratsherr
Hartmann fügt hierzu an, dass er eine Photovoltaikanlage auf
landwirtschaftlichen Flächen mit wertvollem Boden als nicht für sinnvoll
erachtet.
Ratsherr
Wintermeyer gibt dazu zu bedenken, dass die Landwirtschaftskammer hier
in einen Interessenskonflikt dahingehend käme, dass einerseits
landwirtschaftliche Flächen geschützt aber andererseits regenerative Energien
gefördert werden sollten.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel weist die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche wie im Folgenden ausgeführt:
Diese sieht
„öffentlich-landwirtschaftliche“ Belange durch die Inanspruchnahme
landwirtschaftlicher Fläche, die aus der Erzeugung genommen würden, als berührt
an. Fläche 1 sei dabei als „besonders schutzwürdiger fruchtbarer Boden“ und
Teil eines sog. Ackerfeldblocks (zusammenhängende und gut zu bewirtschaftende
Einheit) , Fläche 2 als „schutzwürdiger fruchtbarer Boden“ eingestuft. Fläche 1
sei aufgrund ihrer Struktur und Ertragssicherheit von besonderer Bedeutung für
die Landwirtschaft. Vor dem Hintergrund der bestehenden Flächenknappheit, die
sich aufgrund zunehmender Flächenkonkurrenz weiter verschärfen werde, würden gegen
den Entzug gut strukturierter Ackerfläche hoher Güte erhebliche Bedenken
vorgetragen. Gleiches gelte in regionalplanerischer Hinsicht, sodass solche
Flächen nur bei unabweisbarem Bedarf für andere Nutzungen in Anspruch genommen
werden dürfen. Auch bei der (späteren) Vereinbarung der Kompensationsmaßnahmen
und -flächen seien landwirtschaftliche Belange zu berücksichtigen.
Die Verfügbarkeit
landwirtschaftlicher Nutzfläche sei für die hiesige Landwirtschaft von
existenzieller Bedeutung und entscheide über die Zukunft der
landwirtschaftlichen Betriebe. Derzeit gingen der Landwirtschaft in NRW täglich
15 ha Fläche verloren. Die Zielsetzung der Senkung des Flächenverbrauchs auf
höchstens 5 ha pro Tag auch über den Städte- und Gemeindebund NRW dürfe auch
bei der angestrebten Forcierung regenerativer Energien nicht außer Acht gelassen
werden. Die Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie solle daher
auf versiegelte Flächen und auf Dächer begrenzt werden.
aus folgenden Gründen bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich zurück:
Die Stadt Brakel möchte bekanntermaßen der Nutzung regenerativer
Energiequellen hinreichend Raum verschaffen und erachtet diesen Faktor der
Inanspruchnahme von Raum hier als wichtiger als die landwirtschaftliche Nutzung
von Flächen. Landesplanerisch sollen keine isolierten Freiflächen dazu
herangezogen werden, worauf man, ausgehend vom Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG), reagiert und sich auf diese Flächen an der Bahntrasse (Vorbelastung)
gestützt hat. Sie können wirtschaftlich für die avisierte Nutzung erschlossen
werden und sind zudem privatrechtlich über die Eigentümer abgesichert. Insofern
liegt hier ein klassischer
Zielkonflikt zur (heimischen) Landwirtschaft vor. Der nunmehr verbleibende
Flächenbedarf ist insofern als unabweisbar
anzusehen. Die daraus resultierenden und noch zu vereinbarenden
Kompensationsmaßnahmen und -flächen sollen jedoch landwirtschaftliche Belange
berücksichtigen. Die
vorgeschlagene Nutzung versiegelter Flächen und Dachflächen allein reicht nicht
aus, um Brakels Zielen zur forcierten Nutzung regenerativer Energiequellen gerecht zu werden, zumal bereits rund zwei
Drittel der anfangs vorgeschlagenen Flächen aufgrund von Nutzungskonflikten
entfallen mussten.
LWL
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme des LWL zum Wegekreuz/ Bildstock mit altem Baumbestand in der unmittelbaren Plangebietsumgebung als zu beachtendes Kulturgut wie im Folgenden ausgeführt:
Dieser gibt zu bedenken, entgegen der Feststellung in der Planbegründung existiere in der unmittelbaren Umgebung ein zu beachtendes Kulturgut als kulturlandschaftlich bedeutsames Einzelelement: Wegekreuz/ Bildstock mit altem Baumbestand, welches nicht beeinträchtigt werden dürfe. Hierzu seien nach Prüfung ggf. Vorkehrungen zu treffen.
aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:
Das Element befindet sich zum einen nicht im Plangebiet. Eine dahingehende Prüfung ist erfolgt mit der Feststellung, dass es durch die Planung und ihre spätere Umsetzung nicht zu einer Beeinträchtigung kommen werde, da hinreichend Abstand zum nicht denkmalgeschützten Objekt vorhanden ist.
Bezirksregierung Detmold
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel weist die Stellungnahme der Bezirksregierung Detmold zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche u.a.m. wie im Folgenden ausgeführt:
Diese äußert Bedenken dahingehend, als die Inanspruchnahme hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzfläche/ Entziehung der Landwirtschaft durch Überplanung wie in diesem Fall vor dem Hintergrund des aktuellen Flächendrucks stets kritisch zu bewerten und grundsätzlich zu verneinen sei. Zudem fehlten Angaben über den Standort möglicher externer Ausgleichsflächen. Auf die landesplanerische Stellungnahme wird zudem verwiesen: Hinweis zur Aufhebung des Landschaftsschutzes sowie Bedenken zur Betroffenheit einer Teilfläche unter den Aspekten Landschaftsbild und Biotopschutz.
aus folgenden Gründen bei 1 Nein-Stimme mehrheitlich zurück:
Die Stadt Brakel möchte bekanntermaßen der Nutzung regenerativer Energiequellen hinreichend Raum verschaffen und erachtet diesen Faktor der Inanspruchnahme von Raum hier als wichtiger als die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen. Landesplanerisch sollen keine isolierten Freiflächen dazu herangezogen werden, worauf man, ausgehend vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), reagiert und sich auf diese Flächen an der Bahntrasse (Vorbelastung) gestützt hat. Sie können wirtschaftlich für die avisierte Nutzung erschlossen werden und sind zudem privatrechtlich über die Eigentümer abgesichert. Außerdem sind bereits rund zwei Drittel der anfangs vorgeschlagenen Flächen aufgrund von Nutzungskonflikten entfallen; für die verbleibenden Flächen wird an die uneingeschränkt positive landesplanerische Stellungnahme eben dieser Behörde erinnert. Die Ausgleichsmaßnahmen mit den dazugehörigen Ausgleichsflächen werden gemäß der Möglichkeiten des BauGB vertraglich zwischen der Stadt Brakel und den Grundstückseigentümern vor Satzungsbeschluss geregelt. Der aus der landesplanerischen Stellungnahme hervorgegangene Hinweis sowie die Bedenken sind bei der Planung beachtet worden (Aufhebung Landschaftsschutz nicht notwendig, Entfall einzelner Fläche).
b. Feststellungsbeschluss
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt bei 1 Nein-Stimme mehrheitlich den Entwurf zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel durch abschließenden Beschluss festzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Einholung der Genehmigung der Bezirksregierung Detmold die Verbindlichkeit dieser Planänderung herbeizuführen.