Beschluss:

 

Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss stellt der Rat der Stadt Brakel fest, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a bis c Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. Der Rat beschließt einstimmig, die Wahlen zum Rat und zum Bürgermeister der Stadt Brakel vom 25.05.2014 für gültig zu erklären.


StOVR Frischemeier stellt die Empfehlungen des Wahlprüfungsausschusses vor, Einsprüche seien nicht eingegangen.