Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt mit 7 Ja-Stimmen
und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich, nicht weiter an der Planung zur
Anlage eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt der L 863 mit der K 18 und der K 50,
der sog. Stadthallenkreuzung festzuhalten. Ein entsprechender Förderantrag bei
der Bezirksregierung wird nicht gestellt.
Sachverhalt:
StBOAR Groppe
gibt den Mitgliedern einen kurzen Überblick anhand der Sitzungsvorlage. Aufgrund
des Ratsbeschlusses vom 31.05.2012 wurde beim Straßenbaulastträger ein Antrag
für die Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Stadthallenkreuzung L
863/ K 18/ K 50 gestellt. Gespräche mit dem Landesbetrieb und dem Kreis Höxter
als Straßenbaulastträger haben bereits stattgefunden, als Ergebnis kann derzeit
festgehalten werden, dass beide Straßenbaulastträger keinen Handlungsbedarf sehen,
denn es handelt sich hier nicht um einen Unfallschwerpunkt.
Es bestehen zudem starke Bedenken, dass mit
der Anlage eines Kreisverkehrs der bessere Verkehrsfluss zu Lasten der
Sicherheit der Fußgänger erreicht wird. Ratsherr Koch sieht ebenfalls die Problematik für die Fußgänger, bittet aber
darum nicht sämtliche Planungen zu verwerfen und den entsprechenden
Förderantrag zu stellen, Detailplanungen können dann in naher Zukunft erfolgen.
Auch Ratsherr Wulff sieht hier eine enorme
Gefährdung der Fußgänger, er empfiehlt, den Fußgängerüberweg in Richtung des
Feuerwehrgerätehauses zu verlagern, gibt allerdings in diesem Zusammenhang zu
bedenken, dass dieser „Umweg“ zur Folge haben könnte, dass einige Fußgänger die
Straße im vorderen Bereich verkehrswidrig überqueren könnten. Ratsherr Oeynhausen plädiert in jedem Fall für
die Sicherheit der Fußgänger, die in keiner Relation zum verkehrlichen Rückstau
steht, der Sicherheitsgedanke sollte hier in jedem Fall Vorrang haben. Frau Hogrebe-Oelschläger zeigt anschließend
die Vorteile eines Kreisverkehres auf, dieses System hat sich bereits in
Ländern wie z.B. Italien sehr bewährt. Aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens fließt
der Verkehr im Bereich der Stadthallenkreuzung sehr schlecht ab, so dass hier unbedingt
Handlungsbedarf besteht. Nach einer weiteren Diskussion, in der ebenfalls keine
Einigkeit erzielt werden kann, bittet der Ausschussvorsitzende die Mitglieder
nun um die endgültige Abstimmung in der Angelegenheit. Das Ergebnis soll
zeigen, ob an den weiteren Planungen festgehalten werden soll.