Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h im Bereich der Kreuzung Annenfeld/Nieheimer Straße weiter zu verfolgen.


Ratsherr Wulff stellt den Antrag der CDU-Fraktion im Detail vor. Er weist in seiner Berichterstattung ebenfalls auf die Gefährdung der Besucher der „Annennovene“ hin, diese parken oftmals im Bereich der B 252 und überqueren dann entsprechend die Straße. Ratsfrau Hogrebe-Oelschläger weist darauf hin, dass ihre Fraktion diesen Antrag bereits vor 2 Jahren gestellt hat. Gerade vor dem Hintergrund der enormen Gefährdung und auch der Lärmbelästigung in diesem Bereich besteht dringend Handlungsbedarf.

 

VA Wächter gibt anschließend einen chronologischen Überblick über die jahrelangen Bemühungen, in diesem Bereich endlich eine Entschärfung der Gefahrenlage zu erzielen. Bereits im Jahr 2002, nachdem sich mehrere schwere und auch tödliche Unfälle ereignet hatten, wurde der Antrag auf Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit (70 km/h) bei der Verkehrsanordnungsbehörde gestellt. Nachdem nochmals enormer Druck ausgeübt wurde, darf nun endlich in Kürze mit einer neuen Geschwindigkeitsmessung (getrennt nach Fahrbahnen) gerechnet werden.

Ratsherr Wulff berichtet aus Gesprächen mit den betroffenen Landwirten, die Beschilderung in den Kreuzungsbereichen stelle eine enorme Sichtbehinderung für die Fahrzeugführer der Landmaschinen dar. Die dort aufgestellten Schilder liegen höhenmäßig genau im Sichtfeld des Fahrzeugführers. VA Wächter erklärt, dass sich dieser Problematik bereits angenommen wird, es wird in jedem Fall ein Ortstermin mit Vertretern der Stadt, Polizei und des Landesbetriebes vor Ort stattfinden.

 

Ratsherr Wintermeyer äußert abschließend starke Kritik an der Verkehrsanordnungsbehörde, die hier keinen Handlungsbedarf sieht. Er stellt klar, dass die Anzahl der Unfälle und auch Verkehrstoten als Beweis für die enorme Gefahrenlage zu sehen ist. VA Wächter erklärt anschließend auf Anfrage, dass der Ausbau dieses Gefahrenbereiches zu einem Kreuzungsbereich nicht möglich ist, da der Wirtschaftsweg aus verkehrstechnischer Sicht untergeordnet ist.