Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss1:

 

Der Bauausschuss beschließt mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich, für die nachstehend genannte und im ISEK vorgesehene Einzelmaßnahme folgenden Betrag im Haushaltsjahr 2015 bereitzuhalten:

 

Bezeichnung:                                                   zwf. Ausgaben        Zuwendung

 

Energetische Sanierung und barrierefreier      1.710.000 €         1.026.000 €

Umbau der Gebäude Haus Gaentzsch und

Alte Waage

 

 

 

Beschluss2:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, für die nachstehend genannte und im ISEK vorgesehene Einzelmaßnahme folgenden Betrag im Haushaltsjahr 2015 bereitzuhalten:

 

Bezeichnung:                                                  zwf. Ausgaben        Zuwendung

 

Profilierung und Standortaufwertung                  67.000 €             40.200 €

(Fassadenprogramm)

 

 

 

Anmerkung:

Gesamtausgaben:                                      1.777.000 €         1.066.200 €

(Beschluss 1+2)                                          =======         =======

 


Sachverhalt:

 

Für den Bereich „Historischer Stadtkern“ besteht seit dem Jahr 2010 ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK). Für das laufende Haushaltsjahr 2014 sind bereits im Vorjahr verschiedene Einzelmaßnahmen beantragt worden. Nun bleibt zu beschließen, ob entsprechend dem Maßnahmenplan des ISEK bei einer eingeplanten Förderung i.H.v. 60 % entsprechende Haushaltsmittel für die Energetische Sanierung und den barrierefreien Umbau der Gebäude Haus Gaentzsch/Alte Waage und das Fassadenprogramm im Haushaltsplan 2015 bereitgestellt werden sollen. StBOAR Groppe erläutert den Anwesenden anhand einer Präsentation den geplanten Umbau des Hauses Gaentzsch, da derzeit nicht bekannt ist, in welchem Zustand sich die Bausubstanz des Gebäudes befindet, wurde zunächst ein höherer Kostenaufwand eingeplant. Der Vorschlag der Ratsfrau Hogrebe-Oelschläger, das Gebäude bis auf die Außenwände zu entkernen, um evtl. Kosten einsparen zu können, muss zurückgewiesen werden, da das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Ratsherr Wintermeyer äußert ebenfalls Kritik an den hohen Investitionskosten zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes. Hier hätte seiner Meinung nach mit dem Kauf der Verwaltungsnebenstelle eine effektivere Lösung gefunden werden können, die eingesparten Gelder könnten dann für die Leerstandbekämpfung in den Ortschaften bereitgestellt werden. Bürgermeister Temme nimmt entsprechend Stellung, die Politik hat der Verwaltung seinerzeit ganz klar den Auftrag erteilt, die Barrierefreiheit der städtischen Gebäude, gerade auch im Hinblick auf das Bürgerbüro, zu prüfen. Dieser Prüfauftrag wurde daher entsprechend weiterverfolgt. Auch wenn die nun vorliegenden Zahlen zunächst erschlagend wirken, ist bei der heutigen Entscheidung nicht über die Ausführung, sondern lediglich über die Beantragung der Mittel zu entscheiden. Ratsherr Wulff empfiehlt der Verwaltung in diesem Zusammenhang, eine detaillierte Gegenüberstellung der Investitionskosten und Einsparungen (Mietkosten pp.) zu fertigen, um hier einen detaillierteren Überblick zu verschaffen. Bürgermeister Temme stellt nochmals klar, heute ist lediglich die Antragstellung beim Land NRW Bestandteil des Beschlusses, die Realisierungsphase der Maßnahme wird erfahrungsgemäß nicht vor dem Jahr 2017 zu erwarten sein.

 

Ratsherr Wintermeyer stellt anschließend den Antrag zur Geschäftsordnung, den Beschlussvorschlag dahingehend zu splitten, dass über die beiden aufgeführten Maßnahmen (Haus Gaentzsch und Fassadenprogramm) getrennt abgestimmt wird. Dem Antrag wird einstimmig bei 1 Enthaltung zugestimmt.

 

Nach einer weiteren kurzen Diskussion fasst der Bauausschuss folgende Beschlüsse: