Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die zusammenfassende Erklärung zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel - Korridore für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (genau: Ausweisung von Fläche für die Landwirtschaft in jeweilige Sonderbauflächen (S) für Photovoltaik in Brakel)einstimmig zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

VA Bohnenberg gibt den Mitgliedern des Bauausschusses einen kurzen Überblick anhand der Sitzungsvorlage. Die Anfrage des Ratsherrn Koch beantwortet er dahingehend, dass die Berücksichtigung eines möglichen Radweges durch einen der Korridore (Bereich hinter der Brücke – Richtung Riesel) im Rahmen des städtebaulichen Vertrages mit den Eigentümern und Investoren zu einem späteren Zeitpunkt Berücksichtigung finden könnte.

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

 

Landwirtschaftskammer NRW

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zurückzuweisen; die Stadt Brakel möchte bekanntermaßen der Nutzung regenerativer Energiequellen hinreichend Raum verschaffen und erachtet diesen Faktor der Inanspruchnahme von Raum hier als wichtiger als die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche zurückzuweisen.

 

 

LWL

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; das Element befindet sich zum einen nicht im Plangebiet. Eine dahingehende Prüfung ist erfolgt mit der Feststellung, dass es durch die Planung und ihre spätere Umsetzung nicht zu einer Beeinträchtigung kommen werde, da hinreichend Abstand zum nicht denkmalgeschützten Objekt vorhanden ist.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, die Stellungnahme des LWL zum Wegekreuz/ Bildstock mit altem Baumbestand in der unmittelbaren Plangebietsumgebung als zu beachtendes Kulturgut zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Bezirksregierung Detmold

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zurückzuweisen; die Stadt Brakel möchte bekanntermaßen der Nutzung regenerativer Energiequellen hinreichend Raum verschaffen und erachtet diesen Faktor der Inanspruchnahme von Raum hier als wichtiger als die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen. Landesplanerisch sollen keine isolierten Freiflächen dazu herangezogen werden, worauf man, ausgehend vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), reagiert und sich auf diese Flächen an der Bahntrasse (Vorbelastung) gestützt hat. Sie können wirtschaftlich für die avisierte Nutzung erschlossen werden und sind zudem privatrechtlich über die Eigentümer abgesichert. Außerdem sind bereits rund zwei Drittel der anfangs vorgeschlagenen Flächen aufgrund von Nutzungskonflikten entfallen; für die verbleibenden Flächen wird an die uneingeschränkt positive landesplanerische Stellungnahme eben dieser Behörde erinnert. Die Ausgleichsmaßnahmen mit den dazugehörigen Ausgleichsflächen werden gemäß der Möglichkeiten des BauGB vertraglich zwischen der Stadt Brakel und den Grundstückseigentümern vor Satzungsbeschluss geregelt. Der aus der landesplanerischen Stellungnahme hervorgegangene Hinweis sowie die Bedenken sind bei der Planung beachtet worden (Aufhebung Landschaftsschutz nicht notwendig, Entfall einzelner Fläche).

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, die Stellungnahme der Bezirksregierung Detmold zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche u.a.m. zurückzuweisen.

 

 

b. Feststellungsbeschluss

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat der Stadt Brakel einstimmig vor, den Entwurf zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel durch abschließenden Beschluss festzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Einholung der Genehmigung der Bezirksregierung Detmold die Verbindlichkeit dieser Planänderung herbeizuführen.

 

c. Zusammenfassende Erklärung