Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der UWG/CWG auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges über die K 19 im Ortsteil Schmechten und Kostenübernahme durch die Stadt Brakel mehrheitlich ab.


Bürgermeister Temme weist darauf hin, dass diese Angelegenheit bereits erörtert wurde und aufgrund des Ratsbeschlusses vom 20.05.2014 erneut eine Messung durchgeführt wurde. Demnach sollte eine Entscheidung gefüllt werden, wenn die neue Messergebnisse vorlägen. Auf Anfrage verzichtet der Antragsteller auf eine erneute Erläuterung.

 

VA Wächter führt sodann aus, dass der Kreis Höxter in der Zeit vom 19.05. bis 23.5.2014 und die Stadt Brakel in der Zeit vom 23.05. bis 05.06.2014 in Schmechten Verkehrsmengen- und Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt habe. Die ermittelten Verkehrsmengen sowohl ortseinwärts und ortsauswärts zu den Spitzenzeiten morgens und mittags bzw. nachmittags ergaben, dass die verkehrlichen Voraussetzungen nach den Richtlinien zur Anlegung eines Fußgängerüberweges nicht vorliegen, informiert VA Wächter. Die Anlegung eines Fußgängerüberweges nach den Richtlinien käme nur in Betracht, wenn in den Spitzenzeiten je Stunde die Verkehrsstärken bei mindestens 200-300 bzw. 300-450 Fahrzeugen und bei 50-100 bzw. 100-150 die Fahrbahn querende Fußgänger liege.

 

VA Wächter schließt seine Ausführungen dahingehend ab, dass diese Werte zu Verkehrsspitzenzeiten nicht annähernd erreicht wurden.

 

Ratsherr Tobisch dankt im Namen der antragstellenden Fraktion für die nochmalige Durchführung der Zählung. Er appelliert jedoch für die Mitglieder des Bezirksausschusses Schmechten für eine Einrichtung des Fußgängerüberweges. Gerade in den Morgenstunden sei hier für die Kinder eine Gefahr zu sehen.

 

Ratsherr Hanisch erklärt für die CDU-Fraktion, sich gegen den Fußgängerüberweg auszuprechen. Die Fraktion sehe, auch im Hinblick auf die neue Auswertung, die Notwendigkeit nicht. Die Verantwortung läge demnach hier beim Kreis Höxter als Straßenbaulastträger.

 

Ratsherr Schulte (Bündnis 90/Die Grünen) sieht hingegen den Fußgängerüberweg gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel als notwendig an; wenn nötig solle die Stadt Brakel die Kosten übernehmen.

 

Ratsherr Hartmann (FDP) sieht aufgrund der Auswertung die Zuständigkeit beim Kreis Höxter. Die Stadt würde bei Einrichtung eines Fußgängerüberweges einen Präzendenzfall schaffen.

 

Dieser Meinung schließt sich Ratsherr Multhaupt für die SPD-Fraktion an. Die Sicherheit stehe im Vordergrund, aber auch in anderen Orten wie z. B. Erkeln würden die Durchfahrten zu Berufszeiten stark frequentiert. Aufgrund der vorliegenden Zahlen könne kein Präzedenzfall geschaffen werden.

 

Ratsherr Wintermeyer (UWG/CWG) hebt noch einmal die Wichtigkeit des Fußgängerüberweges hervor und  betont die Bitte des Bezirksausschusses Schmechten, diesem zuzustimmen. Wo eine Sicherheit für Kinder eingerichtet werden könne – und das seiner Meinung für 8.000 € - sollte dies auch durchgeführt werden. Er macht darauf aufmerksam, dass seiner Meinung nach, die Zählung an der falschen Stelle durchgeführt wurde, die stark frequentierten Abkürzungen der Berufspendler wurden nicht berücksichtigt.

 

Bürgermeister Temme lässt nach Abschluss der Diskussion über den Antrag der UWG/CWG-Fraktion abstimmen: