Die anwesenden sachkundigen Bürger (ordentliche und stellvertretende Mitglieder) werden durch den Vorsitzenden in ihr Amt eingeführt und verpflichtet. Hierzu erheben sich alle Mitglieder von ihren Plätzen und der Vorsitzende verliest folgende Verpflichtungsformel:

 

„Ich verpflichte mich, daß ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Stadt Brakel erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“