Die anwesenden ordentlichen Bürger (ordentliche und stellvertretende Mitglieder) werden durch den Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt und verpflichtet. Die Mitglieder des Bezirksausschusses erheben sich von den Plätzen und der Vorsitzende verliest die Verpflichtungsformel, die von den Mitgliedern nachgesprochen wird.

 

Die nicht anwesenden Mitglieder müssen diese Verpflichtungsformel in der nächsten Sitzung nachholen.