c. Offenlegungsbeschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss stellt einstimmig den Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel fest und beschließt, den festgestellten Planentwurf nebst Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung
der Behörden
Westnetz GmbH (Gasversorger)
Herr Bohnenberg erläutert den Hinweis der Westnetz GmbH, dass sich innerhalb bzw. am Rande des Geltungsbereichs der Flächennutzungs-planänderung Versorgungsleitungen des Versorgungsnetzes befinden; Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb beeinträchtigten oder gefährden, dürfen nicht vorgenommen werden. Er schlägt vor, diesen Hinweis zur Kenntnis zu nehmen; die Freihaltung vorhandener Versorgungsleitungen ist bei der baulichen Umsetzung zu beachten.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den Hinweis der Westnetz GmbH auf im Plangebiet befindliche Versorgungsleitungen aus v.g. Gründen einstimmig zur Kenntnis.
Landesbetrieb
Straßenbau NRW
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW erhebt vom Grundsatz her keine Bedenken, die verkehrliche Erschließung von der Bundesstraße ist jedoch nicht zulässig.
Herr Bohnenberg empfiehlt, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; sämtliche Punkte sind Sache des späteren Bebauungsplanverfahrens.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau NRW zur verkehrlichen Erschließung, geeigneten Schutzmaßnahmen im Bereich der B 252 sowie den anbaurechtlichen Vorschriften nach FStrG aus v.g. Gründen einstimmig zur Kenntnis.
Wehrverwaltung
Hier wurden keine Bedenken vorgebracht, wobei
davon ausgegangen wird, dass bauliche Anlagen - einschließlich untergeordneter
Gebäudeteile - eine Höhe von 20 m nicht überschreiten werden. Ansonsten müssten
die Planungsunterlagen zur Erteilung einer Baugenehmigung einzelfallbezogen geprüft
werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Wehrverwaltung zur Voraussetzung, dass bauliche Anlagen - einschließlich untergeordneter Gebäudeteile - eine Höhe von 20 m nicht überschreiten, aus v.g. Gründen einstimmig zur Kenntnis.
LWL - Archäologie für Westfalen
Hier wird die Aufnahme der Klausel: “Wenn bei
Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwa
Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien)
entdeckt werden, ist nach §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung
unverzüglich der Gemeinde oder der LWL-Archäologie für Westfalen, Am Stadtholz
24a, 33609 Bielefeld, anzuzeigen und die Entdeckungsstätte drei Werktage in unverändertem
Zustand zu erhalten.“ in die Satzung erbeten.
Herr Bohnenberg schlägt vor, diesen Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen; eine Aufnahme in das Planwerk wird erst im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
erfolgen.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den Hinweis des LWL - Archäologie für Westfalen auf mögliche Bodenfunde oder Befunde und den Umgang damit nach Denkmalschutzgesetz aus v.g. Gründen einstimmig zur Kenntnis.
b. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
Hier wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Eine öffentliche Auslegung wird aber ohnehin erfolgen.