Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich, den 2. Bauabschnitt „Ostheimer Straße“ entsprechend der vorgestellten Planungen auszubauen und vorgebrachte Anregungen nach Abwägung in die Planung einfließen zu lassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffnung des Parkplatzes Frauenstelle zur Henzengasse zu prüfen, da dieses eine Voraussetzung für die Entlastung der Ostheimerstraße darstellen würde.

 


StBOAR Groppe stellt den Mitgliedern des Ausschusses anhand einer Powerpoint-Präsentation die Planungen zur Oberflächengestaltung im historischen Stadtkern – 2. BA Ostheimer Straße - vor. Weiterhin geht er im Detail auf die Eingaben aus der Einwohnerversammlung und die schriftlichen Stellungnahmen der Einwohner ein.

Ratsherr Oeynhausen berichtet den Mitgliedern des Ausschusses, die CDU-Fraktion habe sich ebenfalls eingehend mit der Thematik beschäftigt und direkten Kontakt mit den Anwohnern aufgenommen. Er geht anschließend ausführlich auf das Gesprächsergebnis ein, welches den Mitgliedern des Ausschusses bereits vorab per Email übermittelt wurde.

Ratsherr Koch ist überrascht, dass die Einbahnstraßenregelung nicht realisiert werden soll. Der Verkehrsabfluss könnte einerseits über den Parkplatz der Volksbank in Richtung Brauergasse/Schoppenstiel und ebenfalls in Richtung Henzengasse erfolgen. Ein ganz klarer Vorteil wäre, der Verkehr wird über mehrere Straßen in Richtung der Bruchtauenstraße abgeleitet.

 

Anschließend nimmt StBOAR Groppe kurz Stellung zu den in der Email aufgeführten Anregungen:

 

1. Die Erweiterung der Parkplätze auf 14 + 1 wurde für gut befunden.

2. Die Längsaufstellung der Parkplätze ist o.k., zu beachten wäre noch die Schleppkurve für den Rossmann Lkw zur Einbiegung in die Henzengasse.

Die Verwaltung hat die Schleppkurve bereits geprüft, der Lieferverkehr der Rossmann-Filiale kann problemlos erfolgen.

 

 

3. Zufahrt zum Volksbankparkplatz bei gleichzeitiger Platzierung des Behindertenparkplatzes vor dem Haus Bordfeld sollte geprüft werden.

Der Verkehr wird durch den Behindertenparkplatz nicht beeinträchtigt.

 

 

4. Die Öffnung des Parkplatzes Frauenstelle zur Henzengasse wird ausdrücklich begrüßt und wäre eine Voraussetzung für die Entlastung der Ostheimerstraße.

Der Verkehrsplaner hatte dieses bereits vorgeschlagen. Aufgrund der Topographie müsste dies nun im Detail überprüft werden.

 

5. Ein Gegenverkehr in allen Bereichen wird ausdrücklich gewünscht.

6. Die Öffnung des Parkplatzes Volksbank zur Straße Sapenstein wurde zusätzlich begrüßt. Dies würde zu einer Entlastung der Einfahrt von der Ostheimerstraße aus führen.

Der Verkehrsplaner hatte seinerzeit die Variante „Durchstich - Brauergasse“ vorgeschlagen, dieser Vorschlag wurde bereits durch den Bauausschuss abgelehnt. Die Straße „Sapenstein“ ist für den „Abflussverkehr“ nicht geeignet, da sie sehr schmal ist und sich hier zu viele Anwohnerausfahrten befinden.

 

 

7. Die Markierung der Parkplätze sollte kontrastreich eingebracht werden.

Es besteht hier die Möglichkeit Natursteinläufer zu verlegen, es sollte allerdings eher die kostengünstigere Variante – Farbmarkierungen - favorisiert werden.

 

 

8. Für den Lieferverkehr ist ein Parkverbot in der Einmündung Henzengasse erforderlich. Die bisherige Regelung mit dem Hinweis auf einen Fußgängerbereich seitens des Ordnungsamtes reicht nicht. Ein ausgewiesener Fußgängerbereich ist hier in der Pflasterung auch nicht zu erkennen.

Die Problematik besteht darin, dass in diesem Bereich oftmals widerrechtlich geparkt wird, so dass die Stadt Brakel hier vermehrte Kontrollen durchführt. Das vorhandene Verkehrsschild „325 – Spielstraße – verkehrsberuhigter Bereich“ beinhaltet bereits ein Parkverbot. Das Anbringen eines zusätzlichen Parkverbotsschildes, welches über den Kreis Höxter zu genehmigen wäre, würde eine unzulässige Doppelbeschilderung bedeuten.

 

 

9. Für die Außengastronomische Bestuhlung im Bereich des Fußgängers setzt Bernhard Rox auf die wohlwollende Zustimmung des Ordnungsamtes bei etwa 20 Terminen im Jahr.

Eine Sondernutzung ist grundsätzlich möglich. Ein entsprechender Antrag wurde bereits gestellt. Die Entscheidung über den Bereich der Sondernutzung wurde bis zur Fertigstellung zurückgestellt.

 

 

10. Frau Schiweck merkt an, die Spitze des Blumenbeetes zu verkürzen um eine direkte Zufahrt zum Privatparkplatz zu ermöglichen. Falschparker vor dem Grundstück sind hier die Regel.

Da der Baum in diesem Bereich erhalten bleiben soll, bleibt zunächst zu ermitteln, wieviel Platz für die entsprechende Baumscheibe benötigt wird. Dieses wird im Zuge der Ausbauplanung berechnet und mit Frau Schiweck im Detail besprochen.

 

 

Ratsherr Oeynhausen regt an, die unter Punkt 8 erläuterte Anbringung eines zusätzlichen Parkverbotsschildes im Einmündungsbereich der „Henzengasse“ weiterhin zu verfolgen.

Ratsherr Wulff stellt im Anschluss seitens der CDU-Fraktion den Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffnung des Parkplatzes Frauenstelle zur „Henzengasse“ zu überprüfen, dieses wäre eine Voraussetzung für die Entlastung der „Ostheimerstraße“. Dem Antrag wird bei 8 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig zugestimmt.

 

Ratsherr Hartmann bittet anschließend bei der geplanten Längsaufstellung der Parkflächen unbedingt die eingezeichneten Freiflächen (z.B. für die Nutzung durch Rollstühle, Kinderwagen pp.) auch entsprechend vorzuhalten. Diese sollen nicht im Nachhinein anderweitig verplant werden.

Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger bezieht anschließend kurz Stellung zur Anfälligkeit der Oberfläche des neu verlegten Pflasters. Gerade im Bereich der Königstraße sind erhebliche Verunreinigungen durch Flecken zu verzeichnen. Sie äußert starke Bedenken, dass bei einer ständigen Nutzung durch die Fahrzeuge weitere starke Verschmutzungen, wie z.B. Ölflecken, hinzunehmen wären. Auch im Bereich des Marktplatzes wird sich dieses durch das längerfristige Abstellen der Fahrzeuge der Marktbeschicker als Problem darstellen. Sie stellt anschließend den Antrag, die Pflasterung im Bereich der „Ostheimer Straße“ noch einmal kritisch zu überdenken und sich für eine andere unempfindlichere Oberfläche zu entscheiden, gerade vor dem Hintergrund, dass hier mit einem erhöhten Fahrzeugaufkommen zu rechnen ist. Nach einer kurzen Diskussion wird der Antrag bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Die weitere Anfrage der Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger wird dahingehend beantwortet, dass die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist und die Fördergelder bewilligt wurden.